betriebsratswahl.deSeminare

Nichtwahl bei Betriebsratswahlen auch geheim?

S
swampdragon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns finden zur Zeit BR-Wahlen statt und ich habe mich aufgrund des Listenwahlverfahrens dazu entschieden meine Stimme nicht abzugeben.

Nun wurde ich den ganzen Tag über von den Wahlhelfern vor diversen Kollegen öffentlich dazu aufgefordert meine Stimme abzugeben. Da es sich um eine überschaubare Anzahl von Mitarbeitern handelt, hat sich meine Entscheidung nicht zu wählen relativ schnell rum gesprochen.

Ist meine Entscheidung nicht zu wählen nicht von dem Grundsatz der geheimen Wahl geschützt? Also nicht nur "was" sondern auch "ob" ich wähle?

Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich.

3.27803

Community-Antworten (3)

H
Hirnixxl

23.05.2006 um 18:06 Uhr

Hallo,

das Wort Wahlrecht erklärt doch alles. Wenn man wählen müsste hieße doch Wahlpflicht. Es gibt noch die Möglichkeit eine ungültige Stimme abzugeben. Das heißt: alle oder keine Liste ankreuzen.

F
Fayence

23.05.2006 um 18:18 Uhr

Ich verstehe es nicht, siehe 30181 !

S
swampdragon

24.05.2006 um 11:33 Uhr

Sorry für den doppelten Beitrag, habe heute erst gemerkt, dass ich via Browseraktualisierung offensichtlich zweimal die gleiche Anfrage abgeschickt habe.

Mein Problem ist einfach, dass die mündliche Bekanntgabe welcher/welche Betriebsangehörigen an der Wahl teil angenommen haben in einem kleinen/mittleren Unternehmen letztendlich vergleichbar ist mit dem öffentlichen Aushängen einer Liste. Dies kann doch nicht Sinn einer geheimen Wahl sein. Letzendlich sollte ich doch frei entscheiden können wer von meiner Nichtwahl erfährt und wer nicht.

Es kam mir gestern vor wie ein Spießrutenlauf, ständig erklären zu müssen warum ich von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen möchte.

Es kann doch keine Lösung sein, dass ich beim nächsten mal eine ungültige Stimme abgeben muß um mich diesem Druck nicht auszusetzen.

Naja habe mit einem Mitglied des Wahlausschusses gesprochen und deutlich gemacht, dass ich keine öffentliche Diskussion über meine private Entscheidung wünsche und nicht denke das ich mich dafür rechtfertigen muss wenn ich von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch mache.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten.

Ihre Antwort