Erstellt am 23.05.2006 um 16:06 Uhr von Hirnixxl
Hallo,
das Wort Wahlrecht erklärt doch alles. Wenn man wählen müsste hieße doch Wahlpflicht.
Es gibt noch die Möglichkeit eine ungültige Stimme abzugeben. Das heißt: alle oder keine Liste ankreuzen.
Erstellt am 23.05.2006 um 16:18 Uhr von Fayence
Ich verstehe es nicht, siehe 30181 !
Erstellt am 24.05.2006 um 09:33 Uhr von swampdragon
Sorry für den doppelten Beitrag, habe heute erst gemerkt, dass ich via Browseraktualisierung offensichtlich zweimal die gleiche Anfrage abgeschickt habe.
Mein Problem ist einfach, dass die mündliche Bekanntgabe welcher/welche Betriebsangehörigen an der Wahl teil angenommen haben in einem kleinen/mittleren Unternehmen letztendlich vergleichbar ist mit dem öffentlichen Aushängen einer Liste. Dies kann doch nicht Sinn einer geheimen Wahl sein. Letzendlich sollte ich doch frei entscheiden können wer von meiner Nichtwahl erfährt und wer nicht.
Es kam mir gestern vor wie ein Spießrutenlauf, ständig erklären zu müssen warum ich von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen möchte.
Es kann doch keine Lösung sein, dass ich beim nächsten mal eine ungültige Stimme abgeben muß um mich diesem Druck nicht auszusetzen.
Naja habe mit einem Mitglied des Wahlausschusses gesprochen und deutlich gemacht, dass ich keine öffentliche Diskussion über meine private Entscheidung wünsche und nicht denke das ich mich dafür rechtfertigen muss wenn ich von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch mache.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten.