Betriebsrat - wie ist die Sitzverteilung hinsichtlich des Minderheitenschutzes?
Hallo zusammen. wir haben am 17,04,06 Betr,-Wahl es haben sich 6 Kanid. aufstellen lassen 5 M. und 1W. Person. Der Betrieb hat 55 % W. Personen beschäftigt. Nun die Frage sollte die W Person unter den 6 Kanid. nicht gewählt werden rutscht die trotz nichtwahl in den Betriebsrat ?
Vielen Dank
Community-Antworten (8)
26.04.2006 um 10:13 Uhr
Nein, nur wenn das Geschlecht in der Minderheit nicht entsprechend vertreten ist, rutscht dieses nach.
26.04.2006 um 10:23 Uhr
"es haben sich 6 Kanid. aufstellen lassen 5 M. und 1W. Person."
"Nein, nur wenn das Geschlecht in der Minderheit nicht entsprechend vertreten ist, rutscht dieses nach."
Frank B., wärst Du bereit, Deine Antwort noch einmal zu überdenken? :-)
26.04.2006 um 10:38 Uhr
@ Fayence
Warum, was ist an Frank´s Antwort falsch. Die Minderheit sind die Männer und wenn die Frau nicht direkt in den BR gewählt wird, hat Sie keinen Anspruch auf einen Minderheitenplatz.
Gruß nidis
26.04.2006 um 10:52 Uhr
Gern, aber die Antwort bleibt die gleiche, siehe 25308.
weibliche 55%, also mehr als 50%, demzufolge Mehrheit. männlich 45%, also weniger als 50%, demzufolge Minderheit.
26.04.2006 um 11:05 Uhr
@ nidis
Da die Frauen keinen Sitzanspruch haben, kann die Frau nicht "nachrutschen" sondern nur direkt gewählt werden!
Vorausgesetzt die "Männer -Quote" ist erfüllt und sie ist überhaupt gewählt worden (mind. 1 Stimme).
Gruß Fayence
26.04.2006 um 16:49 Uhr
Ich möchte ja nicht streiten oder Korinthenkack... betreiben, aber, wenn 2 Männer keine Stimmen und Frau eine Stimme, dann weicht das aber von der ursprünglichen Frage ab. Und was wäre wenn von 6 Kandidaten nur 4 mindestens eine Stimme und naja...
Es ändert aber nichts an der Antwort auf die Frage.
26.04.2006 um 21:42 Uhr
Es gib keinen 6kopifigen BR nur 5 ober 7 aber nicht 6
27.04.2006 um 11:21 Uhr
Wurde auch nicht behauptet. JOBU schrieb lediglich das 6 Kandidaten aufgestellt sind.
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