Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Wir sind 30 Männer und 3 Frauen; der Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Wie ist da die Sitzverteilung?