Freistellung von Wahlhelfern
Hallo zusammen, hat jemand einen Musterbeschluß zur Freistellung von Wahlhelfern am Wahltag?
Community-Antworten (5)
25.03.2014 um 09:58 Uhr
Da gibt es nichts zu beschließen. Die Wahlhelfer, die Ihr per Beschluss als solche benannt habt, melden sich bei ihren Vorgesetzten ab und nach der Wahl wieder an.
25.03.2014 um 19:57 Uhr
In Ergänzung zu dem, was gironimo schon sagte: die Anzahl der benötigten Wahlhelfer und die Dauer des jeweiligen "Einsatzes" bestimmt der WV, sonst niemand!
25.03.2014 um 21:08 Uhr
ohne euch da jetzt ins Wort fahren zu wollen... sind Wahlhelfer nötig? Wenn ja, wurden die dem AG im Vorfeld benannt?
25.03.2014 um 21:37 Uhr
"sind Wahlhelfer nötig" Scheinbar. Sonst wäre die Frage nicht gestellt worden, oder?
"Wenn ja, wurden die dem AG im Vorfeld benannt?" Wie das geht, schrieb gironimo schon. Und?
25.03.2014 um 21:44 Uhr
oh hier werden so viele unnötige fragen gestellt - ohne zu hinterfragen wenn man dann mal hinterfragt, könnten hier fehlende schulungen zu tage kommen, wo der AG einfach besser informiert ist...
Also warten wir doch mal die antwor auf meine frage ab...
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