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BR-Neuwahl (außerordentlich)

M
martina
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen.

Wir sind ein BR mit 7 Mitgliedern. 2 davon haben das Amt niedergelegt. Ab wann muß eine Neuwahl durchgeführt werden ? Erst wenn alle das Amt niederlegen ?

Vielen Dank schonmal !

Martina

5.74103

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

01.08.2007 um 09:14 Uhr

Guten Morgen!

Neu gewählt werden muss dann, wenn die ausgefallenen/zurückgetretenen BR-Mitglieder dauerhaft nicht durch Ersatzmitglieder ersetzt werden können.

Also wenn Ihr bereits jetzt schon keine Ersatzmitglieder habt, um die Lücken aufzufüllen, sind Neuwahlen fällig.

M
martina

01.08.2007 um 09:19 Uhr

Doch, wir haben Ersatzmitglieder. Vielen Dank ! Dann weiß ich bescheid.

DAH
Der alte Heini

01.08.2007 um 11:20 Uhr

Die nachrückenden Ersatzmitglieder werden dann zu ordentlichen Betriebsratsmitgliedern mit ALLEN Rechten und Pflichten.

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