Erstellt am 07.03.2019 um 15:55 Uhr von EDDFBR
Verkauft nicht euch, sondern eure Leistung. Sagt den Kollegen, wofür ihr euch eingesetzt habt, und was ihr dabei erreicht habt (ich hoffe, ihr habt was erreicht).
Wir werden z.B. 2 neue BVs vorstellen, die wir dieses Jahr abgeschlossen haben. Dazu kommt ein Grundlagenreferat zum Thema "Code of Conduct", der immer wiederkehrende Hinweis auf interne Stellenausschreibungen, sowie unser Verhandlungsstand mit dem Arbeitgeber bei aktuellen Themen.
Erstellt am 07.03.2019 um 15:58 Uhr von moreno
Hast Du mal über ein Seminar zu diesem Thema nach gedacht? Hier scheint doch ein erheblicher Schulungsbedarf zu herrschen.
Erstellt am 07.03.2019 um 16:58 Uhr von stehipp
Ihr könnt neben der Vergangenheitsbetrachtung auch einen Blick in die Zukunft wagen.
Was habt ihr dieses Jahr vor? Welche Themen wollt ihr angehen......
Dann kann man nächstes Jahr darauf aufbauen und berichten, was daraus geworden ist.
Erstellt am 08.03.2019 um 11:36 Uhr von BRinzessinKEKS
Wenn wir mal so gar keine Themen aus dem Betrieb haben sollten (was mir noch nie passiert ist), berichten wir auch mal über aktuelle Urteile oder allgemeine Gesetze (z.B. ArbZG, Brückenteilzeitgesetz - ganz aktuell). Das finden dann zwar nicht alle so spannend, aber viele sind dankbar, weil sie sich dann nicht selber damit beschäftigen müssen.
Erstellt am 11.03.2019 um 12:27 Uhr von Pitter
Ich würde hier gerne mal einhaken...
Ich bin 1-köpfiger BR und stelle mir ähnliche Fragen.
In unserem kleinen Unternehmen gibt es natürlich nicht gerade viele Dinge zu bereden... auch nicht solche, die in die Zukunft gehen.
Darüber hinaus ist unsere kleine Belegschaft sowieso vom (oft unmöglich aggierenden) GF so eingeschüchtert, dass eine BV immer schwierig ist. Ich müssen den GF ja einladen.
Daher meine Frage, ob ich den GF auch nur für - sagen wir 15 Minuten einladen kann, damit er über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berichtet und dass er dann den Raum verläßt? Ich habe ja bei der BV das Hausrecht.
Wie bringe ich ihm das am besten bei, dass ich nach seinem Bericht noch gerne ca. 20 - 30 Minuten nur mit der Belegschaft zusammen sprechen möchte?
Und... was, wenn er das nicht will? Muss ich dann auf meinem Hausrecht bestehen? Dann gibt´s ja gleich schon wieder Stress :-(
Danke und Gruß,
Pitter
Erstellt am 11.03.2019 um 12:33 Uhr von moreno
Nein der AG hat das Recht an der Betriebsversammlung teil zu nehmen. Es gibt kein Anrecht darauf 20 - 30 Minuten mit der Belegschaft allein zu reden.
Erstellt am 13.03.2019 um 12:55 Uhr von Movhlen
Vielen Dank für die Antworten.
Das Seminar ist bei mir schon eingeplant, muss nur einen Termin finden, den ich privat vereinbaren kann, aber Danke für den Tipp.
Viele Grüße