Erstellt am 21.03.2018 um 16:48 Uhr von paula
nein das ist nicht gesetzlich vorgegeben. Es ist aus meiner Sicht ggf. sinnvoll das zu tun. Es stellt sich aber schon die Frage, ob man daraus eine Veranstaltung für die Listen macht. Denn für den Wahlkampf sind diese Veranstaltungen nicht da und der BR muss den einzelnen Listen auch keinen Raum für einen Auftritt geben. Hier im Forum kann man ja gerade auch lesen, wie so etwas in die Hose gehen kann
Erstellt am 21.03.2018 um 17:02 Uhr von Engländer
Man kann doch Themen ansprechen die einem sehr wichtig sind und was nicht mit der Betriebsratswahl Zusammenhängen.. Durch eine gelungene rede kann man den einen oder den anderen doch noch umstimmen können was spricht denn dagegen
Erstellt am 21.03.2018 um 17:18 Uhr von kratzbürste
Naja - zwischen Januar und März hätte schon eine Versammlung sein müssen.
Erstellt am 21.03.2018 um 17:20 Uhr von stehipp
Nichts spricht dagegen, aber eine Betriebsversammlung ist nicht dafür gedacht, hier auf "Stimmenfang" zu gehen, oder "Wahlkampf" zu betreiben.
Ich empfehle hier mal den Blick ins Gesetz, oder ab und an auch hilfreich, "WIKIPEDIA". Hier wird aufgeführt, was der Sinn und Zweck einer Betriebsversammlung ist.
Erstellt am 21.03.2018 um 17:21 Uhr von ganther
Kann man machen muss man aber eben nicht. Kann man nun gut finden oder nicht. Es entscheidet eben der BR. Mit deiner Wahl kannst du das Verhalten des BR für die Zukunft ggf beeinflussen. Kannst jetzt ja deine Schlüsse ziehen