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Neuwahl und Beschlußverfahren

K
karin77
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben vor einen neuen betriebsrat zu wählen ,da der alte unter die vorgeschriebene Anzahl von mitgliedern gerutscht ist. Dieser alte betriebsrat hat ein Beschlußverfahren gegen den Arbeitgeber angezettelt hinter dem wir als Ersatzmitglieder nicht stehen können,da es falsch ist. Nun sind von 7 Mitarbeitern 3 zurückgetreten und es sind auch keine Nachrücker bereit in den alten Betriebsrat hinein zu gehen. Frage das verfahren liegt beim Arbeitsgericht ist es dann noch gültig wenn der betriebsrat vor der Neuwahl und 100% danach diesen Beschluß nicht haben will.

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Community-Antworten (2)

B
biberrat

10.07.2007 um 17:04 Uhr

@karin,

ihr könnt jederzeit im BR Beschluss fassen,einen Arbeitsgerichtsprozess ,hier Beschlussverfahren gegen den AG, einzustellen.

Danach nur Info an das zuständige Arbeitsgericht, Verfahren wird eingestellt.

Gruss

Biberrat

K
Kölner

10.07.2007 um 20:40 Uhr

@karin77 Rein interessehalber: Worum ging es denn beim Beschlussverfahren?

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