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Neuwahl nach 24 Monaten gemäß § 13 BetrVG?

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Paddelheini1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser BR wurde "normal" im März 2006 gewählt... Nun ist unsere Belegschaftsstärke deutlich gesunken (ca. 80) ... allerdings nicht um die Hälfte (von ca. 950 auf ca. 870)... muss nun nach 24 Monaten neu gewählt werden?? Und wenn ja, können wir das einfach "vergessen", denn durch die Verringerung würden ja 2 "Sitze" und außerdem die dritte Freistellung wegfallen?? Hat der AG eine Möglichkeit diese Wahl zu "fordern" oder über das Arbeitsgericht einleiten zu lassen?

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Community-Antworten (2)

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Werner

21.06.2007 um 16:12 Uhr

Hallo Paddelheini, nein, ihr müßt nicht neu wählen. Es müßen beide Faktoren für eine Neuwahl erfüllt sein. mindestes 50 und die Hälfte also bei Euch 950 auf 475

D
DocPille

21.06.2007 um 16:47 Uhr

Warum verliert ihr zwei sitze??Habe ich altes Gesetz??

Es taucht nur die Frage auf,ob ihr die dritte freistellung nicht abgeben müsst.

Sinkt die belegschaftsstärke nicht nur vorübergehend ,so ist die Zahl der Freigestellten entsprechend zu verringern,es sei denn die Aufgaben des BR haben sich nicht entsprechend verringert.

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