Hallo liebe Mitstreiter!
Unser BR wurde im August 2005 außerhalb der "normalen" Wahlperiode gewählt.
Zum Zeitpunkt der Wahl waren im Unternehmen etwa 800 MA beschäftigt; aktuell sind es etwa 1400.
Verstehe ich den §13 Abs.2, Punkt 1 richtig, dass dann im August diesen Jahres bei uns Neuwahlen stattfinden müssen???? Muss demnach bei mind. 50 MA mehr ODER bei einer verdopplung der MA- Anzahl neu gewählt werden?
LG! Küssi