Erstellt am 12.06.2007 um 15:45 Uhr von docpille
Hi Küssi,
es müssen mindestens 50MA mehr ,und um die Hälfte gestiegen sein.
Dies ist bei euch beides gegeben.50 mehr und 600 mehr(400 wären nötig gewesen).Es ist keine Verdoppelung.
Erstellt am 13.06.2007 um 11:26 Uhr von Küssi
Aber zwingend vorgeschrieben ist dies nicht?
Jedenfalls interpretiere ich den Kommentar §32, RN 32a im Fitting so???
Küssi
Erstellt am 13.06.2007 um 11:40 Uhr von DocPille
Also §13 Abs.2 sagt:Ausserhalb dieser Zeit IST ein BR zu wählen wenn:
Das ist doch eindeutig ein muss.Und was soll das für ein §32 sein?? Schwerbehindertenvertretung??
Erstellt am 13.06.2007 um 12:16 Uhr von Küssi
Sorry, hab mich verschrieben...
Ich meinte den § 13... die Randnotiz 32a im Fitting...
Erstellt am 13.06.2007 um 13:36 Uhr von DocPille
Hatte ich mir schon gedacht,aber nochmal,im BtrVG steht IST zu wählen,das ist zu wählen.
Erstellt am 14.06.2007 um 11:16 Uhr von Küssi
Alles klar Herr Doktor! Vielen Dank für Diagnose! ;)