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Wann Neuwahl?

K
Küssi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter! Unser BR wurde im August 2005 außerhalb der "normalen" Wahlperiode gewählt. Zum Zeitpunkt der Wahl waren im Unternehmen etwa 800 MA beschäftigt; aktuell sind es etwa 1400. Verstehe ich den §13 Abs.2, Punkt 1 richtig, dass dann im August diesen Jahres bei uns Neuwahlen stattfinden müssen???? Muss demnach bei mind. 50 MA mehr ODER bei einer verdopplung der MA- Anzahl neu gewählt werden? LG! Küssi

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Community-Antworten (6)

D
DocPille

12.06.2007 um 17:45 Uhr

Hi Küssi,

es müssen mindestens 50MA mehr ,und um die Hälfte gestiegen sein. Dies ist bei euch beides gegeben.50 mehr und 600 mehr(400 wären nötig gewesen).Es ist keine Verdoppelung.

K
Küssi

13.06.2007 um 13:26 Uhr

Aber zwingend vorgeschrieben ist dies nicht? Jedenfalls interpretiere ich den Kommentar §32, RN 32a im Fitting so???

Küssi

D
DocPille

13.06.2007 um 13:40 Uhr

Also §13 Abs.2 sagt:Ausserhalb dieser Zeit IST ein BR zu wählen wenn:

Das ist doch eindeutig ein muss.Und was soll das für ein §32 sein?? Schwerbehindertenvertretung??

K
Küssi

13.06.2007 um 14:16 Uhr

Sorry, hab mich verschrieben... Ich meinte den § 13... die Randnotiz 32a im Fitting...

D
DocPille

13.06.2007 um 15:36 Uhr

Hatte ich mir schon gedacht,aber nochmal,im BtrVG steht IST zu wählen,das ist zu wählen.

K
Küssi

14.06.2007 um 13:16 Uhr

Alles klar Herr Doktor! Vielen Dank für Diagnose! ;)

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