Wann Neuwahl?
Hallo liebe Mitstreiter! Unser BR wurde im August 2005 außerhalb der "normalen" Wahlperiode gewählt. Zum Zeitpunkt der Wahl waren im Unternehmen etwa 800 MA beschäftigt; aktuell sind es etwa 1400. Verstehe ich den §13 Abs.2, Punkt 1 richtig, dass dann im August diesen Jahres bei uns Neuwahlen stattfinden müssen???? Muss demnach bei mind. 50 MA mehr ODER bei einer verdopplung der MA- Anzahl neu gewählt werden? LG! Küssi
Community-Antworten (6)
12.06.2007 um 17:45 Uhr
Hi Küssi,
es müssen mindestens 50MA mehr ,und um die Hälfte gestiegen sein. Dies ist bei euch beides gegeben.50 mehr und 600 mehr(400 wären nötig gewesen).Es ist keine Verdoppelung.
13.06.2007 um 13:26 Uhr
Aber zwingend vorgeschrieben ist dies nicht? Jedenfalls interpretiere ich den Kommentar §32, RN 32a im Fitting so???
Küssi
13.06.2007 um 13:40 Uhr
Also §13 Abs.2 sagt:Ausserhalb dieser Zeit IST ein BR zu wählen wenn:
Das ist doch eindeutig ein muss.Und was soll das für ein §32 sein?? Schwerbehindertenvertretung??
13.06.2007 um 14:16 Uhr
Sorry, hab mich verschrieben... Ich meinte den § 13... die Randnotiz 32a im Fitting...
13.06.2007 um 15:36 Uhr
Hatte ich mir schon gedacht,aber nochmal,im BtrVG steht IST zu wählen,das ist zu wählen.
14.06.2007 um 13:16 Uhr
Alles klar Herr Doktor! Vielen Dank für Diagnose! ;)
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