Erstellt am 02.06.2007 um 14:15 Uhr von Catweazle
Goztilla
es gibt nicht viel zu rechnen. Das erste Ersatzmitglied von der Liste des Mannes rückt nach.
Habt ihr überhaupt das Minderheitengeschlecht berücksichtigt?
Erstellt am 02.06.2007 um 14:15 Uhr von Lotte
Goztilla,
nehme an, dass die Männer bei Euch das Minderheitengeschlecht bilden? Gibt es denn noch einen auf einer der beiden Listen?
Siehe dazu § 15 BetrVG
Erstellt am 02.06.2007 um 17:09 Uhr von betriebliche trübung
Und Achtung, wenn ein Geschlecht in der Minderheit ist, muss die Definition des Minderheitengeschlechts des BetrVG angwandt werden. Du kannst die die Anzahl der BRM des Minderheitengeschlechts dem Wahlausschreiben entnehmen.
Erstellt am 02.06.2007 um 19:15 Uhr von Gotztilla
Lotte. Ja gibt es, rutscht das Ersatzmitglied der Minderheit dann von der eigenen Liste nach?
Oder wird dann gerechnet nach Listenwahl?
Danke an Uhr von betriebliche trübung. Ist unser erster Rücktritt.
Erstellt am 02.06.2007 um 19:30 Uhr von Lotte
Gotzilla,
also wenn ein Mann aufgrund des § 15 BetrVG im BR sein muss, dann rutscht der nächste Mann nach, egal von welcher Liste er kommt. Heisst: erst wird geguckt, ob die Liste des zurückgetretenen Mannes noch einen Mann hat. Wenn nicht: Mann der anderen Liste rückt nach.
Erstellt am 02.06.2007 um 20:55 Uhr von Gotztilla
Danke lotte hast mir geholfen wünscht dir schönes Wochenende.