Neuwahl des BR nach 1 Jahr Amtszeit?
Gibt es einen unter den Betriebsräten, der Erfahrung mit einer Neuwahl des BR hat. Wir sind im Moment auf dem besten Weg dieses anzusteuern, da wir uns mehr mit: Wer kann mit wem und wer hat Recht befassen, als mit den Problemen unserer Kollegen.
Community-Antworten (5)
21.04.2007 um 23:37 Uhr
@pepper Was brauchst Du denn für Infos?
22.04.2007 um 21:44 Uhr
@Kölner muss die GL benachrichtigt werden? Muss dies auf die Tagesordnung der BR-Sitzung? Oder können wir einfach anfangen 25% der Stimmen unserer Kollegen auf einer Liste zu sammeln? Danke für Mühe
23.04.2007 um 12:26 Uhr
Wollt Ihr den BR oder im BR neu wählen? Wenn ihr den BR neuwählen lassen wollt, müsstet ihr euch erst mal durch Austritte auflösen. Dann einen Wahlvorstand einberufen,... Ich möchte bezweifeln, dass ihr damit auf einem guten Weg seid. Eine Neuwahl im BR wird durch Niederlegung von Ämtern notwendig, hier kommt die Neuwahl nach Niederlegung auf die TO und die Info über das Ergebnis der Neuwahl an den AG.
23.04.2007 um 13:02 Uhr
Pepper,
ihr könnt mit der Mehrheit eurer BR-Mitglieder euren Rücktritt und Neuwahlen nach §13 (2) Nr. 3 BetrVG beschließen
23.04.2007 um 15:46 Uhr
Moin pepper,
..wie erklärt Ihr die Meinungsverschiedenheiten eines demokratisch gewählten Gremiums den wählenden Mitarbeitern?
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