Neuwahl nach Kündigung - Innerhalb welcher Zeit?
Wir sind ein Betrieb mit 15 wahlberechtigten Mitarbeitern. Wir haben einen einzigen Betriebsrat (es gibt keinen Vertreter). Dieser hat nun zu Ende März gekündigt. Innerhalb welcher Zeit muessen Neuwahlen stattfinden?
Community-Antworten (2)
05.03.2007 um 15:05 Uhr
Am Besten sofort. Je schneller er einen Wahlvorstand bestellt, um so kürzer ist die Zeit in der ihr ggf. betriebsratslos seid.
05.03.2007 um 22:14 Uhr
Die neuen Wahlen sind unverzüglich einzuleiten.
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