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Neuwahl nach Kündigung - Innerhalb welcher Zeit?

E
elnomalu
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit 15 wahlberechtigten Mitarbeitern. Wir haben einen einzigen Betriebsrat (es gibt keinen Vertreter). Dieser hat nun zu Ende März gekündigt. Innerhalb welcher Zeit muessen Neuwahlen stattfinden?

5.78702

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

05.03.2007 um 15:05 Uhr

Am Besten sofort. Je schneller er einen Wahlvorstand bestellt, um so kürzer ist die Zeit in der ihr ggf. betriebsratslos seid.

H
Heini

05.03.2007 um 22:14 Uhr

Die neuen Wahlen sind unverzüglich einzuleiten.

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