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Mitglieder im Wahlvorstand - auch aus dem alten Betriebsteil bestellt werden, so lange das Übergangsmandat noch läuft?

W
wval
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb wird gespalten (613a, Outsourcing, 50% der Belegschaft), der neue Betriebsteil wählt einen neuen BR. Dürfen Wahlvorstandsmitglieder auch aus dem alten Betriebsteil bestellt werden, so lange das Übergangsmandat noch läuft?

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

27.02.2007 um 14:05 Uhr

Die Frage erübrigt sich nach einem kurzen Blick ins BetrVG. Ich empfehle dazu §16(1) Satz 1.

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