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Format der Vorschlagslisten?

U
unverstand
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Wahlvorstand im Wahlausschreiben geklammerte und geklebte Vorschlags- listen ausschließen? Kann er, geklammerte/geklebte Vorschlagslisten als ungültig zurückweisen?

6.25406

Community-Antworten (6)

F
Fayence

27.01.2007 um 17:53 Uhr

unverstand,

zweimal "Nein"!

Wenn deutlich erkennbar ist, dass Stützunterschriftenliste und Wahlvorschlag eine einheitliche Urkunde bilden, handelt es sich NICHT um einen Mangel, der vom Wahlvorstand zu beanstanden ist!

Dafür ist noch nicht einmal "klammern und kleben" erforderlich; aber sinnvoll!

M
Mona-Lisa

27.01.2007 um 18:41 Uhr

@unverstand, wie kommt ein Wahlvorstand auf solch eine verrückte Idee?

@Fayence, eine Möglichkeit wäre noch, dass der WV das zusammenklammern/kleben einer Vorschlagsliste meint, die mittendurch geschnitten wurde.....

F
Fayence

27.01.2007 um 18:57 Uhr

Mona-Lisa,

nicht umsonst gibt es dazu diverse Urteile, weil eben viele Wahlvorstände auf eine solche Idee gekommen sind! :-))

Aber ich möchte unverstand zu Gute halten, dass er oder sie zumindest im Vorfeld nachfragt; auf die Idee sind die vorgenannten Wahlvorstände nämlich nicht gekommen!

P.S. Nicht jeder kann Wahlvorschlag und Stützunterschriftenliste doppelseitig ausdrucken oder kopieren! Auch ist in manchen Fällen ein einziges Exemplar nicht ausreichend; wir hatten z.B. über 30 solcher "Blätter" im Umlauf!

U
unverstand

28.01.2007 um 20:10 Uhr

Liebe Mona-Lisa,

leider habe ich nicht im Vorfeld gefragt. Ihr hab ja alle Recht mit Euren Antworten. Wir haben im Wahlausschreiben allerdings entsprechende Ausdrucke angeboten und sie waren auch vorbereitet. Wir hätten innerhalb von 15 Minuten auch zusätzliche 30 Exemplare liefern können. Leider hat der Einreicher das Wahlausschreiben nicht gelesen, das an vielen bekannten Stellen ausgehängt ist und auch im Intranet zu veröffentlicht ist. - Aber falsch ist falsch (Ich bin nicht der Gesetzgeber, der die Wahlordnung beliebig ergänzen kann. Jedenfalls wars ein gut gemeintes Angebot. Auch eine Mittelsfrau hätte die Exemplare bestellen können. Die Listenführerin hätte sich nicht outen müssen.

F
Fayence

28.01.2007 um 20:32 Uhr

unverstand,

jetzt mal Butter bei die Fische! Habt Ihr etwa die, nicht auf Eurem Vordruck erstellten Wahlvorschläge, für ungültig erklärt oder womöglich zurückgegeben? Ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen schon abgelaufen?

Und gleich schon die nächste Frage! Wenn die Wahl bei Euch schon soweit fortgeschritten ist, warum kommt Deine Frage nach den Rote Kreuz Schwestern erst jetzt? Die Wählerliste ist doch längst erstellt und dürfte um diese Kolleginnen gar nicht mehr ergänzt werden.

U
unverstand

28.01.2007 um 21:12 Uhr

Die Frist läuft erst am 31.01.2007 ab. Dieser Fehler des Wahlvorstands kann (hoffentlich) noch geheilt werden. Wir haben sie zurückgegeben :-((. Wir haben uns, da wir unter hohem Zeitdruck standen auf die Angabe eines "erfahrenen" Gewerkschaftssekretärs verlassen und deshalb die Passage mit dem Format der Vorschlagslisten aufgenommen. Die Möglichkeit dieses Forum zu nutzen habe ich zu spät erkannt. Ich bin völlig überrascht von den sehr schnellen fundierten Antworten (habe sowas bisher nie genutzt). Das Thema Rot-Kreuz-Schwestern habe ich im Internet recheriert, im DKK und im Fitting in der aktuellsten Ausgabe gelesen. Außerdem haben wir (die Personalräte aus zwei Kliniken) die "oberste Chefin" der Schwesternschaft gehört. Nach unserem Wissenstand dürfen Sie nicht wählen, da sie keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind (BAG seit 1974). Die Frage im Forum habe ich gestellt, da die Frage bis zur nächsten Wahl weiterverfolgt werden soll. Von der Gewerkschaft kam keine untersprechende Unterstüzung. (Ich bin Gewerkschaftsmitglied.)

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