Hallo zusammen,
lt. WO dürfen wir als WV das Wahlausschreiben zusätzlich auch über die "im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik" veröffentlichen.
1. darf ich als WV Infos u. Dateien an die persönlichen Firmen-email des AN senden? (Dateien selbstverständlich nur im nicht veränderbaren pdf-Format)
2. Wie sieht es mit Verteilern aus? Wir haben einen "muc-intern" Verteiler, über den der AG Informationen, Bestimmungen etc. an die AN schreibt. Darf ich diesen Verteiler auch verwenden?
3. Als WV haben wir eigene eMail-Adresse
und ein One-Drive -Laufwerk. darf ich dor einen Ordner zum öffentlichen Zugang freigeben? Für die aktuellste Wählerliste, später für die endgültigen Vorschlagslisten, Infoblatt wie man sich aufstellen lässt...