In den Betriebsrat wählbar?
Hallo, in meiner firma stehen Betreibsratswahlen an un ich möchte mich aufstellen lassen. anfang des Jahres gab es eine Firmenspaltung und meine Abteilung ist in die neue firma eingegangen. Ich habe noch keinen neuen Vertrag erhalten, da ich derzeit noch in Elternzeit bin. Allerdings habe ich schon die Informations-Unterlagen bekommen, die mich darpüber in Kenntnis setzen, dass ich in der neuen Firma bin. Ich führe leider auch gerade einen Arbeitsprozeß, damit ich nach der Elternzeit wieder in Teilzeit zurück kommen kann. Nun hat mich der Personalleiter von der Wähler- und Wählbarliste streichen lassen. Darf er das? LG
Community-Antworten (2)
18.03.2009 um 11:58 Uhr
@maccat So wie sich das anhört...nee kann er nicht. Du solltest Kontakt zum Wahlausschuss aufnehmen.
18.03.2009 um 14:39 Uhr
für alle die es interessiert: die Nachfrage beim Arbeitsgericht hat ebenfalls ergeben, dass das nicht rechtens ist...
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