Neuwahl Betriebsrat
Hallo zusammen, Bei uns stehen Neuwahlen an, da die Anzahl an Mitgliedern unter die Mindestanzahl gefallen ist und kein Ersatzmitglied mehr da ist. Aber nun stellt sich mir die Frage ob der Wahlvorstand aus Männern und Frauen bestehen muss oder ist das egal?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
19.11.2018 um 17:57 Uhr
§ 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG:
In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören.
;-))))
19.11.2018 um 21:57 Uhr
Und soll heißt muss, wenn man kann. Bedeutet: wenn sich von dem einen oder anderen Geschlecht keiner finden läßt oder bereit erklärt, Wahlvorstand zu sein, dann ist ein gleichgeschlechtlicher ;-)) Wahlvorstand kein Gesetzesverstoß!
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