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Betriebsratneuwahlen bei Umzug?

M
maedchengestalt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein ca 180 Mann großer Betrieb, zur Zeit noch in zwei Werke, unterschiedlichen Standorts unterteilt. So langsam kommen alle aus dem einen Werk in das andere herüber, damit alle später mal (2011) in einem Werk arbeiten.

In dem Werk drüben gab es einen Betriebsrat, hier noch nicht.

Nun meine Fragen: Muss neu gewählt werden? Wann kann neu gewählt werden? Wieviele müssen gewählt werden?

Vielen Dank

Grüße aus Mölln

4.68203

Community-Antworten (3)

T
Tamirasun

14.11.2006 um 08:46 Uhr

Also, da Deine Frage gestern schon hier stand und bis jetzt keiner geantwortet hat, werde ich versuchen Dir zu helfen.

Grundsätzlich kannst Du das alles im BetrVG nachlesen, soweit eines vorhanden ist. Dort ist alles zum Thema Wahl geregelt.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ab wann seid ihr denn komplett vereint? Habt ihr überhaupt interesse an einem Betriebsrat? Das andere Werk wird nach einer Komplettfusion bestimmt einen wollen.

Unter § 13 BetrVG steht, wann man Wahlen außerhalb des vorgegebenen Wahlzeitraumes machen kann. Dies solltet ihr zusammen prüfen oder bei der Gewerkschaft mal nachhaken.

Ich denke dem Ganzen steht grundsätzlich aber nichts im Wege. Die Frage ist natürlich auch, wie groß ist der vorhandene Betriebsrat. Da ihr mit 180 Mitarbeitern einen Betriebsrat mit 7 Leuten braucht, könnte das knapp werden und eine Neuwahl sollte angestrebt werden!

Grundsätzlich würde ich mich mit dem BR zusammensetzen, die sollten ja ein bißchen was wissen und danach würde ich den Kontakt zu einer Gewerkschaft suchen, die einem Tatkräftig zur Seite steht, gerade wegen Rechtsfragen, da muß man ja wirklich aufpassen!!

Hoffe ich konnte wenigstens ein bißchen weiterhelfen..

LG

7

M
maedchengestalt

14.11.2006 um 11:17 Uhr

Dankeschön, für Deine Antwort!

T
Tamirasun

14.11.2006 um 11:52 Uhr

Gern geschehen....lächel

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