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Können wir den Wahltermin wegen Umzug ändern?

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daisy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ein wichtiger Betriebsteil unseres Unternehmens zieht demnächst in eine andere Stadt. Leider steht der genaue Umzugstermin noch nicht fest. Die Wahltermine ( Wahl geht über den Zeitraum einer Woche) wurden im Wahlausschreiben schon festgelegt. Können wir diesen Termin nochmals ändern? Unser Problem ist, dass wir die Wahl auf Grund dieses kurzfristig geplanten Umzuges gerne vorziehen würden, um nicht in die Urlaubszeit zu kommen. Würden wir dies tun, würde die Wahl vor Ablauf von 6 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens stattfinden. Ist dies in diesem besonderen Fall möglich? Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist abgelaufen, eine Vorschlagsliste existiert.

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Community-Antworten (3)

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Fayence

26.02.2006 um 20:25 Uhr

Hallo daisy, die 6 Wochenfrist zwischen Aushang Wahlausschreiben und Wahl ist eine Mindestfrist und darf nicht unterschritten werden. Was der Umzug jedoch mit Urlaubszeit zu tun hat, erschliesst sich mir nicht so ganz. Aber egal, auch diese Fälle sind in der WO mit der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe im §24 berücksichtigt.

Gruß Fayence

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daisy

26.02.2006 um 20:39 Uhr

Hallo Fayence, zunächst mal Dank für die schnelle Info, ich hatte diese Antwort auch schon befürchtet. Das Problem ist auch nicht ganz einfach zu schildern, ich glaube, eine genaue Erläuterung würde so lange werden, dass ich mit dem Platz hier nicht auskomme.Von besagtem -sehr umfangreichen- Umzug sind mehrere Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer betroffen, es könnte sogar sein, dass er mitten während der Wahl stattfindet, das wäre dann nicht so prickelnd. Naja, dann müssen wir wohl wirklich den Termin nach hinten verlegen oder eben mit Briefwahl arbeiten.

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Fayence

27.02.2006 um 10:42 Uhr

Hallo daisy, ich kann Dir nur dringend davon abraten, den Wahltermin in irgendeiner Art und Weise zu verschieben, auch nicht nach hinten. Birgt die erhebliche Gefahr einer möglichen Wahlanfechtung!

Auch was die Briefwahl betrifft, solltet Ihr Euch eng an die Auslegung in der Wahlordnung halten. Eine Briefwahl kann und darf die Urnenwahl nicht aus "Umzugsgründen" ersetzen.

Gruß Fayence

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