Erstellt am 26.02.2006 um 19:25 Uhr von Fayence
Hallo daisy,
die 6 Wochenfrist zwischen Aushang Wahlausschreiben und Wahl ist eine Mindestfrist und darf nicht unterschritten werden.
Was der Umzug jedoch mit Urlaubszeit zu tun hat, erschliesst sich mir nicht so ganz. Aber egal, auch diese Fälle sind in der WO mit der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe im §24 berücksichtigt.
Gruß
Fayence
Erstellt am 26.02.2006 um 19:39 Uhr von daisy
Hallo Fayence,
zunächst mal Dank für die schnelle Info, ich hatte diese Antwort auch schon befürchtet. Das Problem ist auch nicht ganz einfach zu schildern, ich glaube, eine genaue Erläuterung würde so lange werden, dass ich mit dem Platz hier nicht auskomme.Von besagtem -sehr umfangreichen- Umzug sind mehrere Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer betroffen, es könnte sogar sein, dass er mitten während der Wahl stattfindet, das wäre dann nicht so prickelnd. Naja, dann müssen wir wohl wirklich den Termin nach hinten verlegen oder eben mit Briefwahl arbeiten.
Erstellt am 27.02.2006 um 09:42 Uhr von Fayence
Hallo daisy,
ich kann Dir nur dringend davon abraten, den Wahltermin in irgendeiner Art und Weise zu verschieben, auch nicht nach hinten. Birgt die erhebliche Gefahr einer möglichen Wahlanfechtung!
Auch was die Briefwahl betrifft, solltet Ihr Euch eng an die Auslegung in der Wahlordnung halten. Eine Briefwahl kann und darf die Urnenwahl nicht aus "Umzugsgründen" ersetzen.
Gruß
Fayence