Erstellt am 07.05.2010 um 13:25 Uhr von Forentroll
Hallo Maggio,
natürlich hat das Konsequenzen!
Der kann seinen Job verlieren wegen Eingriffs in die BRWahl. Schreibt an den Wahlvorstand euer Problem.
Erstellt am 07.05.2010 um 13:32 Uhr von PTNetty
Hat die PDL denn die Wahlordnung und das Wahlausschreiben wieder abgenommen oder sonst wie entfernt?
Ist die PDL im Wahlvorstand und hat die Unterlagen nicht ausgehängt?
Sonst kann ich keine Behinderung durch die PDL sehen.
Der Wahlvostand selbst ist doch für den ordnungsgemäßen Aushang verantwortlich. Auch wenn das heißt eine Rundreise zu veranstalten um alle Betriebsteile zu erreichen.
Wenn der Wahlvorstand Dinge an Wahlhelfer deligiert, dann sollte wenigstens eine Kontrolle erfolgen, dass die Dinge auch ausgeführt wurden.
Erstellt am 07.05.2010 um 14:13 Uhr von rolfo
@ Forentroll
Welche Konsequenzen soll das haben. Es ist Aufgabe des Wahlvorstands und sonst niemand.
Wenn Konsequenzen, sdann nur für den Wahlvorstand.
Eine Anfechtung der Wahl wäre hier möglich wegen fehlerhafter Wahlausschreibung die allein auf den Wahlvorstand geht.
Erstellt am 07.05.2010 um 15:20 Uhr von nicoline
Maggio,
ich schließe mich PTNetty und rolfo an und habe hier noch ein Urteil für Dich, zwar geht es da um ganz Deutschland, aber grundsätzlich kann man das sicher für alle auseinanderliegenden Betriebsteile sagen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Gesetze%20Fachinfo&Menue=Urteile%20zur%20BR-Wahl&SubMenue=zu%20Verst%F6%DFen&Section=urteil_betrvr_br-wahl_anfechtung_aushang_wahlausschreibens