Briefwahl für Außendienstmitarbeiter - kurzfristiger Notfall außer Haus ohne Vorhersehbarkeit am Wahltermin ??
Hallo allerseits, unsere Außendienstler bekommen Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu-geschickt. - Was ist, wenn ein ständig im Haus beschäftigter Servicemann spontan zu einem Kunden wg. Notfall muß und zur Wahlzeit nicht da ist?
Meine Frage: Kann man diesem ein Briefwahlset aushändigen; er wählt und gibt dem WV seinen Brief, als hätte ihn die Post gebracht? (Wer weiß schon, wie dringend dieser Termin wirklich ist?) Schließlich können die Außendienstler (Briefwähler) ja auch zum Wahltermin erscheinen und ihre Stimme so abgeben.
Besten Dank im voraus.
Community-Antworten (9)
04.04.2006 um 08:10 Uhr
Guten Morgen ISAAK,
wir hatten im Prinzip das gleiche Problem.
Bereits gekündigte MitarbeiterInnen wurden vom AG kurzfristig in die Freistellung geschickt. (Interessen- und Sozialplan).
Wir versorgten diese MA mit Briefwahlsets, da sie ja am Wahltag nicht mehr im Betrieb waren. Die Umschläge wurden von ihnen auch persönlich in die versiegelte Briefwahlurne eingeworfen. Nicht vergessen, diese MA auf der Wählerliste als Briefwähler markieren! Dann passiert nichts, wenn sie trotzdem zur Wahl erscheinen.
Gruss Mona-Lisa
04.04.2006 um 10:36 Uhr
Die Umschläge hätten aber nicht gleich in die Urne eingeworfen werden dürfen. Erst nach der Wahl, wenn feststeht, daß ein Briefwähler nicht doch persönlich da war, kommen die Umschläge in die Urne
04.04.2006 um 10:54 Uhr
Ich vermute mal, dass hier richtigerweise die Wahlurne im Vorfeld zum Einsammeln der geschlossenen Briefwahlrückumschläge genutzt wurde. Es ist halt das Problem, dass insbesondere nicht mit Poststempel versehene Wahlrückumschläge ja immer noch (trotz Stempel oder Unterschrift von Wahlvorstandsleuten) ja einfach nur zu lange "rumliegen". Eine abgeschlossene Urne als Zwischenlagerstätte sinnvoll, weil sie mögliche Manipulationen weiter einschränkt. Bevor man mit der Stimmenabgabe anfängt, muss sich der WV eh davon überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
04.04.2006 um 11:05 Uhr
@merlin, jetzt liegst du aber falsch, was macht man denn mit den Rückkuvert`s bei ganz normalen Briefwählern? Die sammelt man doch hoffentlich auch in einer Briefwahlurne? (§ 25 Rn. 5 BetrVG). Diese Urne wird am Wahltag kurz vor Ende der Stimmabgabe im Wahllokal geöffnet, kontrolliert, in der Wählerliste vermerkt, und dann in die Wahlurne geworfen. Gruss Mona-Lisa
04.04.2006 um 11:16 Uhr
Moins!
@ Mona-Lisa:
Du meintest bestimmt den § 25 der Wahlordnung?! In diesem steht nichts über die Art der Aufbewahrung der eingegangenen Briefwahlunterlagen. Es wäre hilfreich, wenn Du die Basis (Urteile ...) der RN angeben könntest - Bitte. Unser amtierender BR braucht nämlich Unterlagen wie den Fitting nicht. Gott sieht alles und Gott weiss alles! Ich bin nur der WV-Vs!
Benno
04.04.2006 um 11:17 Uhr
@Mona-Lisa "...Dann passiert nichts, wenn sie trotzdem zur Wahl erscheinen." (21915) Wer per Brief gewählt hat, darf nicht mehr persönlich? Oder wie möchtest Du verstanden werden?
04.04.2006 um 11:21 Uhr
Tom hat Recht, denn wenn Du die Umschläge schon in die Urne werfen läßt, wie erkennst Du denn nachher, wenn der Briefwähler doch noch persönlich kommt, welcher Umschlag von ihm war? Erst kurz vor Ende der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Freiumschläge und wirft dann den Umschlag mit dem Stimmzettel in die Urne, nachdem er geprüft hat, ob der Briefwähler nicht persönlich gewählt hat
04.04.2006 um 12:10 Uhr
Mona-Lisa sprach von einer weiteren Urne - Oder? Hab ich so verstanden!
04.04.2006 um 16:00 Uhr
hallo an alle!
@Benno_BRB
du hast das vollkommen richtig verstanden, es ist eine kleinere 2. Urne.
Und Verzeihung! Hab BetrVG geschrieben, statt WO! ...... Der Wahlvorstand hat diese Freiumschläge ungeöffnet bis zum Wahltag unter Verschluss zu nehmen, damit eine Veränderung oder Entwendung der Freiumschläge ausgeschlossen ist. In Betracht kommtz.B. eine versiegelte Wahlurne ............ Man kann das übrigens sehen, wie man will, aber eine BetrVG mit Kommentar ist heutezutage eigentlich unerlässlich!
(Ich finds schon seltsam, dass euer BRV so weit oben regiert) @Tom, nein, so stimmt das nicht. sollte ein Mitarbeiter trotzdem zur Wahl kommen, kann er selbstverständlich wählen. Er ist bis zur Öffnung der Briefwahlen nur als Briefwähler in der Wählerliste markiert. Wenn er direkt wählt, wird er als Wähler "vor Ort" abgehakt. In ca. der letzten halben Stunde wird nach WO Vorschriften die Briefwahl der offiziellen Wahlurne zugeführt. Jeder einzelne Brief, der geöffnet wird, wird nun wiederum in der Wählerliste mit einer anderen Farbe markiert (sehr praktisch dafür: Textmarker) So sehen wir sehr wohl, ob der Wähler bereits "live" (anhand der Kennzeichnung in der Wählerliste) gewählt hat, und können die Briefwahl anhand der persönlichen Erklärung ungeöffnet mit dem entsprechenden Vermerk zu den Wahlakten geben. Ich glaube, jetzt hab ichs deutlicher erklärt, okay?
Man kann darüber natürlich diskutieren, ob das rechtlich ganz koscher ist.
Lt. Gesetz müsste ein Mitarbeiter, der die Briefwahlunterlagen erhalten hat, diese in die Firma mitbringen, und beim Wahlvorstand zurückgeben.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruss Mona-Lisa
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