Neuwahlen - wenn Zahl BRM noch erfüllt aber keine Ersatzmitglieder mehr?
Hallo, brauche dringend Hilfe. Unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern und besteht seit etwa 1,5 Jahren. Innerhalb des Gremiums gab es personelle Veränderungen, so dass immer wieder ein Ersatzmitglied nachrückte. Nun möchte wieder ein Mitglied zwecks Umzug in eine andere Stadt aufhören. Ein Ersatzmitglied wäre noch zum nachrücken da. Dann hätte aber der BR keine Ersatzmitglieder mehr. Geht das? Nächstes Problem: Im Gremium mußte zum Zeitpunkt der Wahlen ein männliches Mitglied sein, aufgrund des Minderheitenverhältnisses. Nun scheidet dieses Mitglied aber aus. Und das letzte Ersatzmitglied wäre weiblich. Wie schaut es dann aus? Kann der BR so weitermachen? Mitlerweile hat sich auch der Personalstamm auf 108 Mitarbeiter erhöht und somit müßte der BR aufgestockt werden; Geht das ohne Neuwahlen??? Ziemlich verworren das ganze. Brauche deshalb unbedingt eure Hilfe. Danke Entenbach
Community-Antworten (13)
02.02.2009 um 21:50 Uhr
Na manchmal kommt mir das hier echt spanisch vor, aber egal!
"Nun möchte wieder ein Mitglied zwecks Umzug in eine andere Stadt aufhören. Ein Ersatzmitglied wäre noch zum nachrücken da. Dann hätte aber der BR keine Ersatzmitglieder mehr. Geht das? "
Klar, schau mal § 13 BetrVG
"Nächstes Problem: Im Gremium mußte zum Zeitpunkt der Wahlen ein männliches Mitglied sein, aufgrund des Minderheitenverhältnisses. Nun scheidet dieses Mitglied aber aus. Und das letzte Ersatzmitglied wäre weiblich. Wie schaut es dann aus? "
Dann kommt dieses rein - § 25 BetrVG
"Mitlerweile hat sich auch der Personalstamm auf 108 Mitarbeiter erhöht und somit müßte der BR aufgestockt werden; Geht das ohne Neuwahlen??? "
Dafür fehlen nähere Angaben! Siehe dazu § 13 BetrVG Mehr Infos über den Betrieb oder eine Einsicht deinesgleichen in das BetrVG könnte dort abhilfe schaffen.
DJ
03.02.2009 um 10:53 Uhr
DJ, für die Frage, ob eine Aufstockung des BR Neuwahlen erfordert, brauche ich kene "näheren Angaben". Das kann ich auch so mit "JA" beantworten.
Für die Frage, ob Neuwahlen überhaupt erforderlich sind, und dazu müßte man dann allerdings wissen, wie groß der Betrieb zum Zeitpunkt der Wahl war, um dann 24 Monate nach der Wahl die Prüfung nach § 13 (2) Nr. 1 BetrVG durchzuführen.
Aber bei der Fluktuation bei Entenbach, wird wohl eher bald § 13 (2) Nr. 2 eintreten.
DJ, "Mehr Infos über den Betrieb oder eine Einsicht deinesgleichen in das BetrVG könnte dort abhilfe schaffen."
Wenn "seinesgleichen" ins BetrVG schauen, wird ihm das wohl kaum helfen, wenn er "seinerseits" reinschaut, dann schon eher.....
03.02.2009 um 12:36 Uhr
@Entenbach
- Ja
- Ja
- Nein und wieviele MA hattet ihr bei der letzten Wahl? Seit wann seid ihr 108?
03.02.2009 um 16:22 Uhr
@w-j-l Nee, brauchst keine näheren Angaben? Also was ist denn wenn die MA Zahl nur gerade mal jetzt 108 Ma beträgt? Und was ist, wenn von den 108 MA 20 Leiharbeitnehmer im Betrieb tätig sind?
03.02.2009 um 22:24 Uhr
Hallo, vielen dank für eure Antworten. Zum Zeitpunkt der letzten Wahl ( Okt. 2007 ) ( vorher gab es bei uns keinen Betriebsrat ) hatten wir 97 Mitarbeiter. Auf eine Nachfrage in der Personalabteilung, ( am 2.2.09 ) wurde uns mitgeleilt, dass es im Januar 2009; 108 Mitarbeiter gab. Seid wann wir 108 sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das müsste ich dann mal genauer nachforschen. LG Entenbach
03.02.2009 um 23:26 Uhr
@ Entenbach, "dass es im Januar 2009; 108 Mitarbeiter gab", na dann wäre es, ausser über andere Dinge, auch mal an der Zeit über einen WA nachzudenken.....aber hurtig!
03.02.2009 um 23:33 Uhr
@Entenbach Ja, solltest du. Diese annähernde Anzahl von MA spricht aber eigentlich für ein größeres Gremium. Allerdings muß die Anzahl der Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden (ich weiß ist behämmert, aber leider nach Gesetz so). Diese mußt du nämlich abziehen. Sie dürfen zwar wählen, zählen aber nciht zur Größe des Betriebes.
Und nach alle dem selbstverständlich Pirats Statement folgen.
03.02.2009 um 23:55 Uhr
@Don Johnson Die Grösse des Gremiums ist doch völlg in Ordnung.?!
04.02.2009 um 00:06 Uhr
@Immi noch vielleicht - dennoch sind diese Zusatzinfos wichtig - siehe dazu 111875.
Ich gebe dir aber Recht, dass cih mich etwas sehr unglücklich ausgedrückt habe.
04.02.2009 um 00:11 Uhr
@Don Johnson Okay, wenn es im Okt 2009, 147 AN sind...aber lohnt das dann noch?
04.02.2009 um 23:32 Uhr
@pirat Bitte, was ist ein WA ? Wie gesagt, zur zeit der wahlen 2007 waren wir 97 Mitarbeiter. Stand Januar 2009 108 Mitarbeiter. Wollte nur wissen, ob man mit sofortiger Wirkung das Gremium aufstocken müßte. Muß man aber erst, wenn Neuwahlen sind, wenn ich das richtig verstanden habe.... Danke LG Entenbach
04.02.2009 um 23:51 Uhr
@Entenbach, WA = Wirtschaftsausschuss, entschuldige ich vergass... näheres hier.... http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsausschuss
Thema Neuwahlen...§ 13 BetrVG...
Bitte .-)
08.02.2009 um 00:21 Uhr
Don Johnson (111928), nein Don Johnson, für die Frage, ob für die Aufstockung des BR-Gremiums Neuwahlen erforderlich sind, braucht es tatsächlich keine weiteren Informationen. Dazu sind IMMER Neuwahlen erforderlich.
Ob es im Falle von Entenbach tatsächlich eine Aufstockung erfordert, ist eine ganz andere Frage.
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