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BRM ausgeschieden - Neuwahlen, obwohl nun unter 50 AN?

K
kubitzberli
Nov 2016 bearbeitet

Moin, moin! Wir haben folgendes Problem. Ein BRM ist gestern aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Nun sind wir nur noch 4 BRM. Bei den Wahlen vor fast zwei Jahren waren im Betrieb knapp über 50 Arbeitnehmer. Somit waren 5 BRM notwendig. Da wir keine Ersatzmitglieder haben, taucht nun die Frage auf: Müssen Neuwahlen angesetzt werden oder, da wir nun wahrscheinlich weniger als 50 sind, können die restlichen 4 BRM weiterarbeiten/im Amt bleiben? Ist die Anzahl der AN bei der Wahl hier maßgeblich oder wird der aktuelle Stand angenommen?

Noch eine andere Frage: Muss ein Vorsitz gewählt werden oder können die BRM auch alle gleich gestellt sein? Uns fehlt nämlich noch einer der den Vorsitz übernimmt, sollten keine Neuwahlen nötig sein.

Freue mich auf Eure schnelle Rückmeldung, da wir morgen eine außerordentliche Sitzung haben. Dort wollen und müssen wir entscheiden, was passiert.

Gruß Sven

5.52404

Community-Antworten (4)

W
Werner

23.01.2008 um 15:50 Uhr

Moin kubitzberli, Neuwahlen müßen sofort eingeleitet werden

E
Eule

23.01.2008 um 16:35 Uhr

Hallo Kubitzberli, in § 13 BetrVG steht genau beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein neuer BR gewählt werden muss. In eurem Fall zählt Abs. 2 Satz 2. Ihr könnt also schon mal anfangen Neuwahl vorzubereiten.

Gruß von Eule

M
Miparix

24.01.2008 um 10:55 Uhr

Ein BR muss auch einen BR-Vorsitz haben. §26 BerVG.

Ihr könnt natürlich bei jeder Sitzung einen neuen wählen, wenn ihr Spass daran habt.

K
kubitzberli

24.01.2008 um 16:04 Uhr

Moin an alle,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Parallel habe ich auch mal bei verdi angefragt, da inzwischen unter 51 AN im Betrieb arbeiten. Die maßgebliche Anzahl der AN sind nach Auskunft von verdi die zum Zeitpunkt der Wahl. Da waren wir noch 56 AN. Interessanterweise habe ich aber die Auskunft bekommen, dass wir mit den noch 4 übrigen BRM handlungsfähig sind und weiterhin im Amt bleiben können. Wir hätten die Möglichkeit durch den geschlossenen Rücktritt Neuwahlen auszulösen. Bedenklich wäre es erst, wenn wir nur noch drei BRM sind. Dies zeichnet sich nicht ab. Aus den einschlägigen §§ kann ich dies leider nicht entnehmen, aber da wir noch eine Mehrheit haben, gibt es da anscheinend Möglichkeiten. Könntebman da eigentlich Probleme bekommen?

Mit dem Vorsitz werden wir uns schon einigen, vielleicht werde ich es doch machen. Mal schauen.

Gruß Sven

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