Zusatzangebot zu Altersteilzeit in Ergänzung zur KBV
Wir haben eine Konzern-Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit, der wir als Betriebsstätte auch beigetreten sind. Aktuell will der Arbeitgeber den Mitarbeitern ein befristetes (besseres) Angebot zu ATZ machen. Ist das dann noch separat zustimmungspflichtig oder ist das mit der bereits geltenden BV abgegolten?
Community-Antworten (3)
04.10.2018 um 15:07 Uhr
wenn es ein anderes (besseres) Angebot ist (und dazu auch noch befristet), wüßte ich nicht, wieso das unter die BV fallen sollte.
04.10.2018 um 15:58 Uhr
... also zustimmungspflichtig?? Nach §87 (1) 2 ?
04.10.2018 um 16:01 Uhr
Zitat (Monika_27): "... oder ist das mit der bereits geltenden BV abgegolten? "
Um das zu beurteilen müsste man ja wohl die BV kennen.
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