Passives Wahlrecht

ein Mitarbeiter unseres Unternehmens wurde mit Wirkung
vom 01.09.06 mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt.
Die Betriebsratswahl findet am 06.11.06 statt.
Vorher war der Kollege einige Zeit in unserem Betrieb als
Leiharbeiter tätig. Wird diese Leiharbeitstätigkeit auf die
geforderte Mindestbetriebszugehörigkeit von 6 Monaten angerechnet?
Im Wahlvorstand hatten wir beschlossen Ihn nicht in die Liste der passiv Wahlberechtigten
aufzunehmen.