Kann man den BR mitwählen wenn man freigestellt (Entlassung) ist?
Bei uns steht die Wahl des BR an. Vor einigen Wochen gab es eine Massenentlassung und die Kollegen sind sofort freigestellt worden. Wir sind bis jetzt davon ausgegangen, dass sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch mitwählen dürfen und somit auf der Wählerliste stehen dürfen. ist das korrekt?
Community-Antworten (6)
29.08.2006 um 20:54 Uhr
gennaro, Sie "müssen" auf eurer Wählerliste stehen, und sind wahlberechtigt!
29.08.2006 um 22:55 Uhr
Das aktive Wahlrecht haben auch gekündigte Mitarbeiter, soweit am Tag der Stimmabgabe die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Kollegen MÜSSEN mit in die Wählerliste aufgenommen werden.
29.08.2006 um 23:28 Uhr
gennaro, wir hatten so ziemlich die selbe Situation wie ihr. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der Rücklauf der Briefwahl recht mager ausgefallen ist. Ich habe später mit einigen von ihnen gesprochen. Ihr Argument: was interessiert mich noch, wie der nächste Betriebsrat sich zusammensetzt, die Firma hat mich doch rausgeschmissen..........
30.08.2006 um 01:40 Uhr
Unter §7 BetrVG steht in der RN 13 beim Däubler: "Das aktive Wahlrecht kann auch ein AN ausüben, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Das Wahlrecht besteht in einem solchen Fall nicht nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, sondern darüber hinaus auch dann fort, wenn es zur Weiterbeschäftigung des AN wegen des Widerspruchs des BR...."
Und beim Fitting unter RN33: "Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt folgendes: Bei einer ordentlichen Kündigung besteht das Wahlrecht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort, da bis zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis Bestand hat; das gilt auch dann, wenn der An von der Arbeitpflicht freigestellt ist..."
30.08.2006 um 01:48 Uhr
Ramses II,
bist Du auf der Suche nach: aktives Wahlrecht bei Kündigungsschutzklage = Nein passives Wahlrecht bei Kündigungsschutzklage = Ja
??
30.08.2006 um 08:41 Uhr
Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass sich auch Ramses II mal auf dem falschen Pfad befand. Danke Ramses II, ich habe wieder Mut geschöpft. Ich hatte schon Angst vor einem so perfekten Forummitglied überhaupt noch meine Meinung zu äußern.
Verwandte Themen
ABM Kräfte und Betriebsrat - ist eine BR-Wahl möglich?
ÄlterSeit einigen Monaten ist ein Verein, welcher sich dem künstlerisch Schaffenden widmen möchte, Träger einer ABM. Beschäftigt sind ca 60 ABM-Kräfte, keine weiteren Angestellten. Nun wurde die Frage nach
Dürfen Werkvertrag MA BR mitwählen
ÄlterHallo, bei uns stehen Betriebsratswahlen an. Und dieses Jahr haben wir eine besondere Situation bzw. soll eine geschaffen werden. Kurz zur Unternehmenbeschreibung: Stammbeschäftigte etwa
Darf unsere Geschäftsführerin den Betriebsrat mitwählen?
ÄlterDarf eine Geschäftsführerin, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen ist , aber nicht Personal Einstellen und Kündigen ( dies obliegt dem Vorstand) darf, einen Betriebsrat
Darf der Chef den Betriebsrat mitwählen?
ÄlterDarf der Chef den Betriebsrat mitwählen?
Betriebsratswahl - kann auch die Geschäftsleitung mitwählen?
ÄlterHallo, bei der gestrigen Sitzung des Wahlvorstandes tauchte eine Frage auf, die ich gerne an euch weitergeben würde: Ist es möglich, dass bei einer Betriebsratswahl auch die Geschäftsleitung mitw