Wahlunterlagen
Unsere Geschäftsleitung fordert nach 1,5 Jahren die Wahlunterlagen an. Begründung: Er will wissen wieviel Nachrückende es gibt. Geht auch um den besonderen Kündigungsschutz. Wir haben darauf hingewiesen, daß er diese lange bekommen hat. Müssen wir diese noch mal rausgeben?
Community-Antworten (3)
01.09.2018 um 12:44 Uhr
Natürlich hat der AG Anspruch darauf das zu wissen. Wenn er die erste Mitteilung verschludert hat ist das etwas peinlich für ihn. Mit welchem Recht wollt ihr ihm aber eine per se ihm zustehende Info verweigern? BR die so kindisch agieren brauchen sich nicht zu wundern wenn sie auf Widerstand stoßen.
01.09.2018 um 14:09 Uhr
Natürlich bekommt er nicht die gesamten Wahlunterlagen sondern nur das Stimnenergebnis. Ich würde dies aber zum Anlass nehmen um zu hinterfragen, ob er Entlassungen plant.
03.09.2018 um 11:08 Uhr
Der AG hat Anspruch auf die Wahlniederschrift, nicht mehr und nicht weniger. Diese sollte im Original in der Wahlakte vorhanden sein und falls der AG sein Exemplar verlegt hat, würde er vor Gericht die Herausgabe einer Kopie sicherlich erwirken können!
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