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Wahlvorstand benennen oder per BV wählen / spezifische Situation

C
CGentz
Nov 2016 bearbeitet

Unser Unternehmen hat sich in den letzten drei Jahren von ca. 20 auf >130 Mitarbeiter vergrößert. In 2003 wurde ein BR gegründet, der allerdings seitdem keine Neuwahlen ausgerufen und faktisch nicht gearbeitet hat. Um ein rechtm. Gremium aufzustellen sind Neuwahlen erforderlich. Kann einfach von dem bestehenden BR ein Wahlvorstand benannt und dann die Wahle eingeleitet werden oder muss komplett ein neuer Wahlvorstand per BV aufgestellt/gewählt werden? - Danke für die Antwort im Voraus - Carsten.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

09.08.2006 um 11:50 Uhr

Hallo CGentz, im Moment seid Ihr ein "betriebsratsloser Betrieb". Der BR hat versäumt während des Wahlzeitraums den Wahlvorstand zu Benennen und die Wahl ordnungsgemäß einzuleiten. Am besten wendest Du Dich an die für Euch zuständige Gewerkschaft. Das ist der beste Ansprechpartner und die beste Unterstützung in einem solchen Fall.

FB
Frank B.

09.08.2006 um 12:29 Uhr

Ich sehe das auch so, der regelmäßige Wahlzeitraum war vom 01.03.- 31.05.2006, da hättet ihr wählen müssen!

Die Amtszeit des Betriebsrates ist zum 31.05.2006 abgelaufen. Jede BV und jede andere Regelung, welche mit dem BR nach dem 31.05. ausgehandelt wurden, sind damit null und nichtig!

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