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Wer legt Vorsitz im Wahlvorstand fest?

F
firefighterks
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind im BR aktuell dabei den Wahlvorstand zu benennen. Müssen wir hier auch direkt Vorsitz und Stellvertreter benennen oder macht dies der Wahlvorstand dann selbst?

7.13004

Community-Antworten (4)

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rolfo

27.10.2009 um 16:00 Uhr

Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden

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firefighterks

27.10.2009 um 16:06 Uhr

Danke für die Antwort. Hat mich gewundert das hier auf der Seite bei den Vordrucken zur Bekanntmachung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat bereits Vorsitz usw angegeben ist.

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HHHHHF

27.10.2009 um 16:06 Uhr

das ist nicht Korrekt rolfo.

Der Betriebsrat hat als ersten Schritt bei der Durchführung der Betriebsratswahl einen Wahlvorstand durch Beschlussfassung zu bestellen. Wahl des Wahlvorstands (gegebenenfalls mit Erstzmitgliedern, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG) und Wahl des Vorsitzenden des Wahlvorstandes durch Beschluss des Betriebsrats/Betriebsausschusses/zuständigen Sachverständigenausschusses (möglichst in geheimer Abstimmt, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)

R
Rattle

27.10.2009 um 20:39 Uhr

Hallo,

§ 16 Bestellung des Wahlvorstands

"(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden."

Das sagt eigendlich alles aus, ohne wenn und aber!

MFG

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