Raum für Betriebsrat - ist dies ggf. abhängig von der Anzahl der Mitglieder?
Muss dem Betriebsrat ein Büro, PC, Internetanschluss, Telefon e.t.c. bereitgestellt werden? Ist dies ggf. abhängig von der Anzahl der Mitglieder?
Community-Antworten (3)
09.07.2006 um 23:36 Uhr
Nagerin, ...Ein fünfköpfiger BR dürfte im allgemeinen Anspruch auf ein eigenes BRZimmer haben..... § 40 Rn. 108 BetrVG Fitting, ....Die überlassenen Räume müssen funktionsgerecht sein.... Rn. 109, ....dass auch die Informations- und Kommunikationstechnik zu den dem BR zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört.....Rn. 127 Gruss Mona-Lisa
10.07.2006 um 10:48 Uhr
Also natürlich muss ein kleinerer BR auch mit techn. Mitteln ausgestattet werden (Internet, wenn Internet im Betrieb zum gängigen Kommunikationsmittel gehört - in Verwaltungsbetrieben heute fast überall standard). PC und Telefon natürlich!
Kleiner als 5: Nicht unbedingt Anspruch auf einen eigenen Raum aber einen Raum, in dem er ungestört tätig werden kann, wenn dies zeitlich erforderlich ist (Sprechstunden, Sitzungen - also z.B. Nutzung eines Sitzungszimmers).
12.07.2006 um 18:48 Uhr
§ 40 (1) (2) Kosten und Sachaufwand des Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz, da ist alles geregelt. Kleiner Tip, macht BR 1 Schulung.
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