Erstellt am 09.07.2006 um 21:36 Uhr von Mona-Lisa
Nagerin,
...Ein fünfköpfiger BR dürfte im allgemeinen Anspruch auf ein eigenes BRZimmer haben..... § 40 Rn. 108 BetrVG Fitting,
....Die überlassenen Räume müssen funktionsgerecht sein.... Rn. 109,
....dass auch die Informations- und Kommunikationstechnik zu den dem BR zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört.....Rn. 127
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 10.07.2006 um 08:48 Uhr von Viktor
Also natürlich muss ein kleinerer BR auch mit techn. Mitteln ausgestattet werden (Internet, wenn Internet im Betrieb zum gängigen Kommunikationsmittel gehört - in Verwaltungsbetrieben heute fast überall standard). PC und Telefon natürlich!
Kleiner als 5: Nicht unbedingt Anspruch auf einen eigenen Raum aber einen Raum, in dem er ungestört tätig werden kann, wenn dies zeitlich erforderlich ist (Sprechstunden, Sitzungen - also z.B. Nutzung eines Sitzungszimmers).
Erstellt am 12.07.2006 um 16:48 Uhr von SR
§ 40 (1) (2) Kosten und Sachaufwand des Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz, da ist alles geregelt. Kleiner Tip, macht BR 1 Schulung.