Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.

Folgende Situation:
In unserem Unternehmen finden erstmalig Betriebsratswahlen statt, nach normalen Wahlverfahren
Seit gestern hängt der Aushang zur Wahl und die Wählerliste.
Die Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, sich binnen zwei Wochen bei Interesse in Vorschlagslisten einzutragen.
Darunter hängt ein Schreiben, dass man sich bei Interesse an einen Listenbevollmächtigten wenden soll, der seit 1,5 Wochen im Urlaub ist. Oder man spricht einen der Wahlvorstände an, die die Listen unter Verschluss haben.
Nun kommt meine Situation.

Da ich mich gerne zur Wahl stellen würde, bin ich auf den Wahlvorstand zugegangen und habe mein Interesse bekundet. Dieser hat mich aber auf den Listenverantwortlichen verwiesen und mitgeteilt, er gäbe ihm Bescheid. Gleichzeitig sehe ich aber sehr regelmäßig und höre auch, wie andere Mitarbeiter von ihm angesprochen werden und auf die Liste eingetragen werden.
Ist das sp gängige Praxis oder verstößt er damit gegen das Neutralitätsgebot, da er mich ganz offensichtlich nicht auf der Liste haben möchte?
Selbst wenn ich eine eigene Liste machen wollen würde, müsste ich mir alle Formulare erst irgendwo besorgen, da nirgends entsprechende ausliegen oder -hängen.

Viele Grüße,
Zwieb