Erstellt am 26.07.2018 um 23:59 Uhr von celestro
Was für Listen hat der WV denn unter Verschluss? Und wer ist der Listenbevollmaechtigte ? Jemand vom WV ?
Der WV kann zwar sicher auch Vorlagen ausgeben, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Er müsste Dir aber die Informationen geben, wie so ein Wahlvorschlag auszusehen hat.
Erstellt am 27.07.2018 um 06:08 Uhr von Zwieb
Es scheint eine Vorschlagsliste zu geben, auf der schon Mitarbeiter eingetragen sind.
Nun könnte man trotz allem über eine zweite Liste eine Listenwahl hervorrufen, aber eine Personenwahl wäre auch nicht verkehrt.
Der Listenbevollmächtigte ist ein Mitarbeiter und niemand vom WV.
Erstellt am 27.07.2018 um 08:02 Uhr von Krambambuli
Vielleicht machst du doch besser eine eigene Liste auf (Formular dazu hier auf dieser Seite oder unter www.bzo-wissen.de). Du brauchst nur die erforderlichen Stützunterschriften von Mitarbeitern, die nicht schon die andere Liste unterschrieben haben. Sammle ein paar mehr Unterschriften.
Und wer weiß - wenn der Wahlvorstand davon Wind bekommt, kannst du vielleicht doch plötzlich auf die andere Liste.
Erstellt am 27.07.2018 um 08:39 Uhr von rsddbr
Sprich doch bitte den Listenverantwortlichen direkt an. Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, dein Anliegen an den Listenverantwortlichen weiterzureichen. Vielleicht weiß er also noch gar nichts von deinem Wunsch zur Kandidatur. Wenn er dich nicht auf die Liste schreiben möchte, dann musst du wohl oder übel deine eigene Liste machen.
Erstellt am 27.07.2018 um 08:52 Uhr von Zwieb
Das bedeutet also, dass ich quasi gezwungen werden kann, eine Listenwahl anzuzetteln? Eine Personenwahl wäre dann ja ausgeschlossen, wenn ich eine zweite Liste eröffne und die Listenverantwortliche/WV hat damit quasi die Möglichkeit unliebsame Kandidaten gar nicht erst aufzunehmen?
Erstellt am 27.07.2018 um 09:17 Uhr von rsddbr
Richtig. Ein Listenverantwortlicher muss niemanden auf seine Liste schreiben. Die Wahlordnung sieht ja Listenwahl vor. Nur für den Fall, dass es nur eine Liste gibt, wird Persönlichkeitswahl durchgeführt.
Erstellt am 27.07.2018 um 10:06 Uhr von celestro
Der Listenverantwortliche wird vermutlich auch keine Listenwahl haben wollen. Von daher wenig wahrscheinlich, dass er Dich nicht mit drauf nimmt. Wenn aber doch, geht es halt nur mit einer eigenen Liste. Ist dann ja auch nicht Deine Schuld.
Und der WV hat sich da auch nicht einzumischen.
Erstellt am 27.07.2018 um 10:22 Uhr von Zwieb
Der WV verhindert ja aber, obwohl er die Abwesenheitsvertretung macht, dass ich mich in die Liste eintrage. Mal außen vor, dass nach meinem Verständnis es keinen Listenbeauftragten geben dürfte, wenn das Wahlausschreiben erst nach seiner Abwesenheit hing.
Daher kam ja meine Überschrift, ob der WV da neutral handelt.
Erstellt am 27.07.2018 um 10:43 Uhr von Scholf
Du musst unterschheiden zwischen dem Wahlvorstand und Wahlbewerbern/ Listenvertretern.
Der Wahlvorstand ist für die rechtskonforme Durchführung der Wahl verantwortlich. Seine Aufgaben sind im BetrVG und der Wahlordnung ausführlich beschrieben. Er ist nicht für die Erstellung von Bewerberlisten zuständig!
Bewerberlisten werden von Wahlbewerbern zusammengestellt. Dabei können sich die Mitglieder der Liste jeweils darauf verständigen, wen sie an welcher Stelle auf ihre Liste aufnehmen oder auch nicht. Sie können dies auch vollständig ihrem Listenvertreter überlassen. Die Entscheidungen dürfen auch sachfremd und diskriminierend sein.
Ein Mitglied des WV kann auch selber kandidieren und dabei auch selber Listenvertreter sein. Bei seinen Aufgaben als WV hat er sich dabei neutral zu verhalten, bei der Gestaltung seiner Liste hingegen nicht.
Erstellt am 27.07.2018 um 15:15 Uhr von celestro
"Der WV verhindert ja aber, obwohl er die Abwesenheitsvertretung macht, dass ich mich in die Liste eintrage."
"Der WV" kann keine Abwesenheitsvertretung eines Listenführers machen. Allerhöchtens ein einzelnes Mitglied des WV, welches auch auf dieser Liste kandidiert.
"Mal außen vor, dass nach meinem Verständnis es keinen Listenbeauftragten geben dürfte, wenn das Wahlausschreiben erst nach seiner Abwesenheit hing."
Man kann eine Liste bereits vor dem Aushang des Wahlausschreiben beginnen. Wobei es natürlich wenig sinnvoll ist, wenn der Listenführer während der wichtigen Phase im Urlaub ist. Aber gut ...