Wählbarkeit BR
Bei uns ist eine Frage aufgetreten, die durch das BetrVG nicht genau geklärt werden kann: sind Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis und gringfügig Beschäftigte auch in den BR wählbar?
Community-Antworten (1)
07.06.2006 um 15:08 Uhr
Die befristet Beschäftigten sind wählbar. Sie haben allerdings nur eine beschränkte Halbwertzeit! Quasi eine Mitgliedschaft im BR mit eingebautem Verfallsdatum!
Die GFB ohne Befristung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die "Normal-BR's".
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