Erstellt am 07.06.2006 um 13:08 Uhr von Kölner
Die befristet Beschäftigten sind wählbar.
Sie haben allerdings nur eine beschränkte Halbwertzeit! Quasi eine Mitgliedschaft im BR mit eingebautem Verfallsdatum!
Die GFB ohne Befristung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die "Normal-BR's".