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Betriebsratswahlen nichtig ?

BP
Bernd P
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, Ende März haben wir in meinem Unternehmen die Wahlen durchgeführt. Dabei bin ich als eines der 3 Mitglieder gewählt worden. Nun haben wie rausgefunden, dass unsere Tochtergesellschaft, die am selben Betriebsort ansässig ist auch hätte mit einbezogen werden müssen. Dadurch müssten wir auch auf 5 Betriebsratsmitglieder kommen. Frage: ist die getätigte Wahl nun nichtig, weil es damals einfach keiner wusste. Müssen wir sie anfechten, damit wir auch für die Angestellten der Tochterfirma zuständig sind. Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (5)

S
samira

10.07.2018 um 21:01 Uhr

Von selbst ist nichts nichtig - das muss schon ein Gericht feststellen.

Empfehlung: Sucht rat bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn die Tochter tatsächlich dazu gehört, wäre es einfacher, ihr würdet komplett den Rücktritt erklären, einen Wahlvorstand bestellen und Neuwahlen durchführen

C
celestro

10.07.2018 um 21:48 Uhr

anfechten geht nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses. Also wenn dann den Weg von samira beschreiten.

C
Catweazle

11.07.2018 um 00:29 Uhr

Um die Nichtigkeit einer Wahl feststellen zu lassen gibt es keine Frist.

BP
Bernd P

11.07.2018 um 09:41 Uhr

Guten Morgen ! Vielen Dank für die Antworten. Das ist ja die Frage, die wir uns stellen. Müssen wir neu wählen (Anfechten der Wahl ist ja nach 2 Wochen nicht mehr möglich) oder rücken die Ersatzmitglieder nach, damit wir 5 werden?

N
nicoline

11.07.2018 um 10:16 Uhr

Nun haben wie rausgefunden, dass unsere Tochtergesellschaft, die am selben Betriebsort ansässig ist auch hätte mit einbezogen werden müssen. Wie habt ihr das denn festgestellt und was ist die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit?

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