Erstellt am 10.07.2018 um 19:01 Uhr von samira
Von selbst ist nichts nichtig - das muss schon ein Gericht feststellen.
Empfehlung: Sucht rat bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn die Tochter tatsächlich dazu gehört, wäre es einfacher, ihr würdet komplett den Rücktritt erklären, einen Wahlvorstand bestellen und Neuwahlen durchführen
Erstellt am 10.07.2018 um 19:48 Uhr von celestro
anfechten geht nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses. Also wenn dann den Weg von samira beschreiten.
Erstellt am 10.07.2018 um 22:29 Uhr von Catweazle
Um die Nichtigkeit einer Wahl feststellen zu lassen gibt es keine Frist.
Erstellt am 11.07.2018 um 07:41 Uhr von Bernd P
Guten Morgen !
Vielen Dank für die Antworten.
Das ist ja die Frage, die wir uns stellen.
Müssen wir neu wählen (Anfechten der Wahl ist ja nach 2 Wochen nicht mehr möglich) oder rücken die Ersatzmitglieder nach, damit wir 5 werden?
Erstellt am 11.07.2018 um 08:16 Uhr von nicoline
*Nun haben wie rausgefunden, dass unsere Tochtergesellschaft, die am selben Betriebsort ansässig ist auch hätte mit einbezogen werden müssen.*
Wie habt ihr das denn festgestellt und was ist die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit?