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Anfechtung Betriebsratswahl

J
Juergen
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert wenn die Betriebsratswahl angefochten wird, das Arbeitsgericht evtl. die Wahl für unwirksam erklärt. Kann dann der BR Einspruch gegen diese Urteil erheben und dadurch die Neuwahlen verhindern, indem er dann durch mehere Gerichtsinstanzen geht und dort die Urteile abwartet??? Würde ja den Zeitpunkt für Neuwahlen lange nach hinten schieben, bis evtl. in 4 Jahren automatisch Neuwahlen anstehen, dann würde die ganze Anfechtung ja nicht viel bringen.

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

21.05.2006 um 23:36 Uhr

Kann aber auch passieren, dass ein LAG keine Revision mehr zuläßt.

Ich würde ggf. nach der Berufung die Zeit bis zu einer Verhandlung in der zweiten Instanz nutzen, um die Neuwahl anzuleiern, damit keine BR-lose Zeit entsteht.

H
Heini

22.05.2006 um 01:04 Uhr

Es gibt nun einmal die Möglichkeiten der Instanzen und auch für einem BR ist es legetim diese zu nutzen. Um Neuwahlen anzuleiern bedarf es einen ordentlich berufenen Wahlvorstand und die Notwendigkeit einer Betriebsratswahl überhaupt.

J
Juergen

22.05.2006 um 08:10 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, wäre das erste Urteil erstmal bindend und wird hätten in dem Fall keinen BR mehr (betriebsratslose Zeit), bis evtl. die 2 Instanz das erste Urteil aufheben würde. In dem Fall sollte man rechtzeitig Neuwahlen einleiten.

W
w-j-l

22.05.2006 um 11:51 Uhr

Wenn die Wahlanfechtung in erster Instanz bestätigt wird und der ArbG-Beschluss rechtskräftig wird, dann habt ihr keinen BR mehr.

Wenn ihr gegen den Beschluss in Berufung geht, dann wird er nicht rechtskräftig, und der BR ist weiter im Amt. Dass ihr bei Bestätigung des erstinstanzlichen Urteil in Revision gehen könnt, ist nicht sicher. Es kann passieren, dass das LAG keine Revision zuläßt.

Deshalb mein Appell: Berufung gegen den ArbG-Beschluss. Danach mit Beschlus des BR zurücktreten. Umgehend einen WV einsetzen und neu wählen, um eben eine BR-lose Zeit zu vermeiden.

Das Spekulieren darauf, die 4 Jahre bei laufendem Anfechtungsverfahren durchzustehen ist ziemlich riskant.

J
Juergen

24.05.2006 um 07:57 Uhr

Was währen denn mögliche Gründe das die Revision nicht zugelassen wird???

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