Ablehnung des Ersatzmitglieds?
Ein Mitarbeiter, der zum Betriebsratsmitglied gewählt wurde, hat ja 3 Tage Zeit, die Wahl ggf. abzulehnen. Kann auch ein Ersatzmitglied seine Ersatzmitgliedschaft ablehnen? Und wenn ja, welche Fristen müssen beachtet werden? Gilt auch hier die 3-Tages-Frist oder reicht die formlose Mitteilung an den Wahlvorstand? Danke für eine rasche Antwort!
Community-Antworten (2)
19.05.2006 um 08:46 Uhr
Hallo Ronda, hier gibt's keine Frist. Das Ersatzmitglied wurde ja nicht in den BR gewählt. Erst im Vertretungsfall muß das Ersatzmitglied entscheiden. Das EM kann aber auch vorher dem BRV mitteilen daß es nicht mehr für den BR zur Verfügung steht. Aber Achtung das ist unumkehrbar für die laufende Periode.
Grüße RAC
Ps: Hat sich der BR noch nicht konstituiert, Wahlvorstand anstelle von BRV :-)
19.05.2006 um 22:40 Uhr
Herzlichen Dank für die superschnelle Unterstützung!
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