Erstellt am 14.02.2019 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Das reguläre Mitglied ist verhindert, damit rückt ein Ersatzmitglied kraft Gesetzes nach! Hier wird also ein BRM nicht zu der Sitzung geladen, nur weil es faktisch nicht möglich war, ihm die Tagesordnung rechtzeitig zuzuschicken? Verfahrt Ihr bei BRM die im Urlaub oder auf Deinstreise sind genauso? Die ersten zwei Tage nach Urlaub wird das BRM nicht in die Sitzung eingeladen?
"Ersatzmitglieder sollten und könnten GERADE bei sehr kurzfristigen Ausfällen geladen werden."
Das "gerade" verstehe ich an dieser Stelle nicht, aber mit einem "und müssen" an dieser Stelle würde ich den Satz voll und ganz unterstreichen.
Erstellt am 14.02.2019 um 14:12 Uhr von JohnDoe
Euer BRV liegt falsch das BRM kritisiert dies zurecht.
Erstellt am 14.02.2019 um 14:15 Uhr von Lofoten
Hallo, immer laden, egal wie kurzfristig. Der Vorsitzende ist verantwortlich, dass das Gremium vollzählig ist.
Wir laden auch eine Stunde vorher noch ein....
Erstellt am 14.02.2019 um 14:20 Uhr von celestro
"Der BRV sieht von der Ladung eines Ersatzmitglieds ab, da seiner Ansicht nach nicht mehr ausreichend Zeit gegeben ist, dass das Ersatzmitglied sich umfassend über die TOPs informieren kann (BetrVG § 29 (2))."
Ich möchte mal Eure TO´s sehen, wenn 6 Std. nicht ausreichen sollen ...
Erstellt am 14.02.2019 um 17:03 Uhr von alterMann
Der BRV wird es dem Ersatzmitglied überlassen müssen, wie gründlich es sich einarbeitet oder einarbeiten kann. Eine Begründung für die fehlende Einladung ist das sicherlich nicht.
Erstellt am 15.02.2019 um 19:20 Uhr von Freelanzer
Da frag ich mich wie lange der BRV im Amt ist.
Hat er das in der Vergangenhait auch schon so gemacht?
Was ist die Folge? Nicht ordnungsgemäß geladen, Beschlüsse sind ungültig.
Erstellt am 15.02.2019 um 21:15 Uhr von nicoline
Freelanzer,
ein Beschluß ist so lange gültig, bis ein Gericht ihn für ungültig erklärt und das müsste dann irgend jemand in Gang bringen.
Erstellt am 21.02.2019 um 11:44 Uhr von haddock69
Hallo Forum,
vielen Dank für eure Antworten!
Tja, da haben wir alle zusammen "geschlafen" und irgendwelche tradierte Verfahrensweisen stillschweigend übernommen und fortgesetzt. Zwischenzeitlich fand eine RS mit unserer RAin statt, wir haben das Procedere umgehend korrigiert.
Allerdings klaffen Anspruch (BetrVG) und Praxis (Erreichbarkeit, Abkömmlichkeit) weit auseinander - aber das ist eine andere Problematik.
@ celestro: In der Tat wären 6 Std. ausreichend für Lektüre und Vorbereitung - sofortiger Abbruch der eigentlichen Arbeit vorausgesetzt. Lässt sich im Krankenhaus nicht immer umsetzen.
Zur Ehrenrettung unseres BRV sei erwähnt, dass Anlass für die inkorrekten Einladungen weder bewusste Manipulation noch Anmaßung waren, so dass ein Großteil unseres Gremiums die Angelegenheit im Nachhinein positiv betrachtet.
Wie schon geschrieben, vielen Dank für das Feedback.
Erstellt am 21.02.2019 um 13:24 Uhr von nicoline
haddock69
*Die GO des BR beschreibt einen Zugang der Einladung mind. 2 Tage vor der Sitzung.*
Was passiert, wenn man das aus irgendeinem Grund mal nicht schafft und die Unterlagen erst 1 Tag vorher ankommen? Findet dann keine Sitzung statt?
Erstellt am 21.02.2019 um 16:00 Uhr von haddock69
Sie SOLL zwei Tage vorher zugehen. War bislang nie ein Problem.
Erstellt am 21.01.2020 um 11:33 Uhr von Jockey
Gibt es einen Paragraphen dazu wäre euch dankbar wenn mir das jemand zusenden würde wir haben nämlich ein ähnliches Problem
Erstellt am 21.01.2020 um 12:26 Uhr von Pjöööng
Wozu?
Dass Ersatzmitglieder zu laden sind wenn Sie ein BRM vertreten?
Erstellt am 21.01.2020 um 14:27 Uhr von celestro
wohl eher, das Ersatz-BRM auch sehr kurzfristig noch zur Sitzung geladen werden.
Erstellt am 21.01.2020 um 14:35 Uhr von Jockey
Das ein Ersatzmitglied unter Umständen auch kurzfristig eingeladen werden muss....
Hier geht es spezifisch um ein Kommentar des Betriebsratsvorsitzenden“ Einladungen sind bereits raus das geht nicht mehr„
Erstellt am 21.01.2020 um 14:44 Uhr von Pjöööng
Das ergibt sich doch zwingend aus § 29 (2) BetrVG in Verbindung mit § 25 BetrVG.
Was ist das denn für ein Argument? Hat der BRV keine Kopie der Einladungen behalten die er kopieren und versenden köönte? Verschickt Ihr die Einladungen mit der gelben Post, so dass die Einladung sowieso nicht mehr rechtzeitig ankäme? Habt Ihr noch kein Telefon?
Erstellt am 21.01.2020 um 16:21 Uhr von Jockey
Ich weiß ,die Situation ist etwas merkwürdig ,klar haben wir ein Telefon ,aber diese Mühe möchte er wahrscheinlich nicht machen.
Wichtig für mich wäre noch zu wissen ,ob der Betriebsrat Vorsitzende auf die Einladung verzichten kann,da es keine wichtigen Themen in der Tagesordnung angeblich sei?
Meines Wissens hat das Ersatzmitglied selbst zu entscheiden, ob er die Sitzung für wichtiger hält,oder seine Arbeit die er noch zu verrichten hat....
Erstellt am 21.01.2020 um 16:34 Uhr von Pjöööng
Wenn es nichts zu besprechen gibt, dann gibt es halt keine Sitzung!
Der Vorsitzende hat aber nicht zu entscheiden ob ein (auf Grund gesetzlicher "Automatik") nachgerücktes BRM geladen wird oder nicht. Er hat die Pflicht einzuladen.
Erstellt am 21.01.2020 um 17:03 Uhr von celestro
"ob der Betriebsrat Vorsitzende auf die Einladung verzichten kann,da es keine wichtigen Themen in der Tagesordnung angeblich sei?"
Nein! Vor allem hat der BRV nicht zu entscheiden, was wichtig ist. Das müsste ja wenn überhaupt das Ersatz-BRM machen.