Hallo Forum,
ein konkreter Fall: Ein reguläres Mitglied meldet sich für die keine 6 Std. später stattfindende BR-Sitzung krank.
Der BRV sieht von der Ladung eines Ersatzmitglieds ab, da seiner Ansicht nach nicht mehr ausreichend Zeit gegeben ist, dass das Ersatzmitglied sich umfassend über die TOPs informieren kann (BetrVG § 29 (2)).
Die GO des BR beschreibt einen Zugang der Einladung mind. 2 Tage vor der Sitzung. Ein weiterer Punkt, der v. BRV berücksichtigt wurde: Alle anderen 16 Mitglieder werden anwesend sein, so dass kein Risiko einer nicht gegebenen Beschlussfähigkeit besteht.
Ein BR-Mitglied kritisiert dieses Vorgehensweise, Ersatzmitglieder sollten und könnten gerade bei sehr kurzfristigen Ausfällen geladen werden.
Eure Meinung?