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Haben MA ohne BR-Zugehörigkeit ein Wahlrecht an welchem Standort sie in die BR-Wahl einbezogen werden?

H
Horst
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe Fragen zur BR-Wahl. Situation:

  • Eine Krankenhaus-GmbH hat
  • 4 Krankenhäuser im Bundesgebiet verteilt mit je ca. 70 Angestellten und
  • 1 Verwaltungssitz mit 3 Angestellten. Diese Verwaltung sitzt örtlich nicht an einem der Klinikstandorte. Dieser Sitz hat keinen eignen BR.

Es gibt je 1 BR in jeder Klinik, also 4 örtliche BRe und 1 GBR.

Hier hat sich eine Sache eingebürgert: Der GBR fragt die 3 Leute in der Verwaltung, welchem BR sie sich anschliessen möchten und läßt den Dreien dann freie Wahl. Die entscheiden sich dann, sagen wir für Standort A. Gibt es sowas eigentlich offiziell?

Die Frage ist jetzt: Können/Müssen die 3 Mitarbeiter, die im Verwaltungsstandort sitzen, irgendwie mit in die BR-Wahlen (an Standort A) einbezogen werden? Haben Sie ein Wahlrecht?

Danke Euch, Horst

3.21103

Community-Antworten (3)

G
Gitte

12.05.2006 um 12:08 Uhr

Mitarbeiter an einem separaten Standort ohne eigenen BR oder Vertrauensmann/FRau werden von einem örtlichen (möglichst dem am nächsten gelegenen wegen Teilnahme an Betriebsversammlungen etc.) mitbetreut. Sie nehmen dann auch selbstverständlich an den Betriebsrats- wahlen evtl. per Briefwahl teil.

H
Horst

12.05.2006 um 12:51 Uhr

OK, danke schonmal,

aber: Wo steht das? Weißt Du das?

G
Gitte

12.05.2006 um 14:04 Uhr

Also erstmal nehmen grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitarbeiter eines Betriebes an der BR-Wahl teil.In eurem Fall können aber einem Krankenhaus mehrere Betriebsteile angehören, die wegen ihrer Größe keinen eingenen BR wählen und demnach dem Hauptbetrieb zugeordnet werden.Dieses sind ja auch MA im Sinne des Gesetzes und haben Anspruch auf Vertretung und somit auf Wahlbeteiligung. Schau mal in den Fitting: 1.Teil Allgemeine Vorschriften §1 / III.Betrieb/ 1. Allgemein/ Rn 29 ff und §4 / II.Betriebsteile/Rn 6-9 Vielleicht trägt dies zur Erklärung bei -- Viel Spass :-))))

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