Betriebsratssitzungen - kann ein längerfristig krankes BR-Mitglied trotzdem an Sitzung teilnehmen?
Betriebratsmitglied längerfristig krank, trotzdem Teilnahme an der BR Sitzung möglich ?
Community-Antworten (11)
11.05.2006 um 23:05 Uhr
Streuner 39, krank ist ja nicht gleich krank. Klar kann das BR-Mitglied an Sitzungen teilnehmen. Gruss Mona-Lisa
11.05.2006 um 23:09 Uhr
@Streuner Warum Sollte er denn Teilnehmen vertraut man nicht den Ersatzleuten Was das dass ganze für einen Sinn?
Gruß BMW
11.05.2006 um 23:14 Uhr
@BMW, hat nicht`s mit Vertrauen zu tun, ein reguläres BR-Mitglied ist in die Themen, die anstehen, eingearbeitet Wenn er nicht bettlägrig ist, und mobil ist, sollte er schon an den Sitzungen teilnehmen. Vorausgesetzt, er will es selber. Gruss Mona-Lisa
11.05.2006 um 23:39 Uhr
Hallo Mona-Lisa Warum glaubst du wohl warum es Ersatzleute gibt?
Mal angenommen du oder andre sind im Urlaub jetzt ruft dich ein Kollege an und sagt hör mal das ist passiert dann wirst du ja bestimmt deine Rückfahrt organisieren deine Familie oder dein Partner wird es dir Danken!
Und noch eins es gibt auch BR's die auf ihren Kündigungsschutz beharren und den nimmst auch du dann den Ersatzleuten
Gruß BMW
12.05.2006 um 00:07 Uhr
@BMW, nur ruhig Blut! Also erstens: Von Urlaub war mal überhaupt keine Rede! Wenn ich mich auf der Putzfraueninsel in Sand aale, geh ich mit Sicherheit zu keiner Sitzung! Zweitens: wiederhole ich den 1. Absatz von meiner Antwort 28154. Drittens: Bei einem, sagen wir mal 13 köpfigen BR, wird einem Ersatzmitglied deshalb nicht der erweiterte Kündigungsschutz entzogen. Gruss Mona-Lisa
12.05.2006 um 00:11 Uhr
Hallo Mona-Lisa Ruf doch mal diesen Beitrag 2641 auf das ist ein ähnliches Thema Damals war das ein ganz heiße Sache! Gruß BMW
12.05.2006 um 00:12 Uhr
@Mona-Lisa Putzfraueninsel...hmmm....heisst das nicht politisch korrekt "Reinigungsfachkräfteinsel"? Aber ich sach nur: Wo wir sind ist Köln - aber wir können (noch nicht) überall sein!
12.05.2006 um 00:15 Uhr
@Kölner, auch Köln kann ganz reizvoll sein, euch fehlt nur der Sandstrand! Gruss Mona-Lisa
12.05.2006 um 00:26 Uhr
@BMW, hab`s kurz überflogen. Dort war aber von BR-Mitglied abwählen die Rede. Die Frage von Streuner 39 war aber, ob der kranke Kollege an Sitzungen überhaupt teilnehmen kann, oder nicht. @Streuner 39, wie lang ist der Kollege schon krank?
12.05.2006 um 09:47 Uhr
@ Streuner
Auch ein arbeitsunfähig geschriebenes BR-Mitglied kann und darf an BR-Sitzungen teilnehmen. Fertig! Und arbeitsunfähig sein bedeutet, aufgrund einer Erkrankung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu können!
"Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) ."
Gruß Fayence
12.05.2006 um 09:50 Uhr
@Fayence Eine weitere Frage würde jetzt gut passen: Aber es gibt Krankheiten, da darf man auch nicht in den Betriebsrat kommen, oder?
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