Fragen zu Wahlausschreiben, Vorschlagslisten und Briefwahl
Hallo Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Mitglied im Wahlvorstand und nun ergeben sich diverse Fragen:
- Darf ein Kandidat eigentlich für sich selbst eine Stützunterschrift leisten? Bzw. man stelle sich vor, man hat eine Liste mit neun Kandidaten, wieviele Stützunterschriften brauche ich dann noch?
- Müssen längerfristig erkrankte Kollegen und Mitarbeiter in Elternzeit eigentlich das Wahlausschreiben per Post nach Hause bekommen? Denn theoretisch müssen ja auch diese die Chance haben, Widerspruch zur Wählerliste einzulegen bzw. sich zur Wahl stellen zu können.
- Wenn die Vorschlagslisten ausgehängt sind, gibt es dann nochmal eine Widerspruchsfrist für die Vorschlagslisten? Hintergrund: Wir haben hier Mitarbeiter, die länger in Urlaub fahren und die die Briefwahlunterlagen daher schon sehr früh haben wollen.
Ein Dankeschön vorab für Eure Antworten...
Community-Antworten (6)
10.02.2010 um 10:32 Uhr
Frage1: selbst Stützunterschriften geben ja Frage2: Stützunterschriften braucht man 20% von der gesamten Belegschaft Frage3: per Briefwahl, sie müssen sich aber beim Wahlausschuss anmelden, zwecks Briefwahl, zwecks Gründe Frage4: Wenn das Wahlausschreiben draußen ist, ab dann. Zumindestens muss das Schreiben per Briefwahl bis zum Tag der Wahl angekommen sein, alles was danach ist, ist hinfällig
10.02.2010 um 10:34 Uhr
@Twintreiber
- ja, 5% der AN maximal 50 Stützunterschriften
- ja, bei der beschlossenen Briefwahl für diese Kollegen bekommen die auch das Wahlausschreiben - alles andere ist keine Bring- sondern eine Holschuld des interessierten, aber nicht aktuell in der Fa. befindlichen Kollegen
- nein.
Bei diesen Fragen sollte man dennoch noch einmal über eine Schulung nachdenken...
10.02.2010 um 10:35 Uhr
@fussel Antwort zu Frage 2 ist falsch! Korrekt ist: Ein Zwanzigstel oder 5%!
10.02.2010 um 10:39 Uhr
meinte ich doch ein zwanzigstel, nicht 20 % sry
11.02.2010 um 01:00 Uhr
Wie sieht es denn aus mit Kollegen von denen man weiß die haben am Tag der Wahl Urlaub? Müssen die von selber kommen oder kann man denen vorschlagen das sie eine Briefwahl beantragen? Gruß Rüdigerhamster
11.02.2010 um 08:37 Uhr
Rüdigerhamster, klar kann man ihnen das vorschlagen, aber man muss es nicht.
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