Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin Mitglied im Wahlvorstand und nun ergeben sich diverse Fragen:
1. Darf ein Kandidat eigentlich für sich selbst eine Stützunterschrift leisten?
Bzw. man stelle sich vor, man hat eine Liste mit neun Kandidaten, wieviele Stützunterschriften brauche ich dann noch?
2. Müssen längerfristig erkrankte Kollegen und Mitarbeiter in Elternzeit eigentlich das Wahlausschreiben per Post nach Hause bekommen? Denn theoretisch müssen ja auch diese die Chance haben, Widerspruch zur Wählerliste einzulegen bzw. sich zur Wahl stellen zu können.
3. Wenn die Vorschlagslisten ausgehängt sind, gibt es dann nochmal eine Widerspruchsfrist für die Vorschlagslisten? Hintergrund: Wir haben hier Mitarbeiter, die länger in Urlaub fahren und die die Briefwahlunterlagen daher schon sehr früh haben wollen.

Ein Dankeschön vorab für Eure Antworten...