betriebsratswahl.deSeminare

Krank im Wahlvorstand

N
NagelDBSBR
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, darf ein krankes Mitglied des Wahlvorstandes, in Sitzungen des Wahlvorstand teilnehmen, wenn man die Sitzungen bei dem kranken Mitglied abhält?

74001

Community-Antworten (1)

C
celestro

15.11.2018 um 12:23 Uhr

ein krankes Mitglied des WV darf an den Sitzungen des WV teilnehmen. Die Genesung sollte davon natürlich nicht negativ beeinflusst werden.

Die Sitzung aber bei dem Kranken abzuhalten halte ich für eine schlechte Idee. Der WV müßte ja die Arbeitsstelle verlassen, um dahin zu gehen / zu fahren. Dazu ist der WV nicht befugt.

Ihre Antwort