Erstellt am 03.05.2006 um 08:14 Uhr von Kölner
Die Eitelkeiten eines scheidenden Betriebsratsfürsten treiben mitunter seltsame Blüten.
Du hast natürlich recht, er hat die Unterlagen zu übergeben - aber was er nicht mehr hat, meint er nicht mehr übergeben zu müssen. Die Frage ist, ob diese Erkenntnis Deinem Mann was nutzt.
Wenn der BR Deines Mannes bereit ist, auch scharfe Geschütze aufzufahren und ggf. auch zu aktivieren, dann lassen sich hier mitunter Seilschaften/Machenschaften eines Ex-BR für die Belegschaft offenbaren. Folge: Der Kollege könnnte nicht nur sein Ansehen verlieren, vielleicht auch was mehr.
Erstellt am 03.05.2006 um 11:44 Uhr von norbert
es ist richtig, daß ein ausscheidender BR-V alle Unterlagen übergeben sollte. Wenn dies nicht erfolgt, ist das schlecht, aber weitere Schritte werden erfolglos bleiben, weil BR-arbeit ein Ehrenamt sind und daher keine weiteren Schritte möglich sind.
Erstellt am 03.05.2006 um 12:30 Uhr von selten so gut gekotzt
Was ist, wenn der ausgeschiedene BRV seine Vetretungsbefugnisse überschritten hat und keine Beschlüsse mehr vorliegen?
Sind diese dann noch bindend oder ist eine Heilung dieser Erklärungen durch ersetzende Beschlüsse möglich?