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Wechsel des Betriebsratsvorsitzenden

D
DieslLiesl
Nov 2016 bearbeitet

Im Betrieb meines Mannes hat der Betriebsratsvorsitzende gewechselt. Der bisherige Vorsitzende hat nun alle Unterlagen der letzten Amtszeit "entsorgt". Ist er nicht dazu verpflichtet eine vernünftige Übergabe zu machen und müssen die Unterlagen, auch über abgeschlossene Fälle, nicht eine gewisse Zeit beim neuen Betriebsrat verbleiben?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.05.2006 um 10:14 Uhr

Die Eitelkeiten eines scheidenden Betriebsratsfürsten treiben mitunter seltsame Blüten. Du hast natürlich recht, er hat die Unterlagen zu übergeben - aber was er nicht mehr hat, meint er nicht mehr übergeben zu müssen. Die Frage ist, ob diese Erkenntnis Deinem Mann was nutzt. Wenn der BR Deines Mannes bereit ist, auch scharfe Geschütze aufzufahren und ggf. auch zu aktivieren, dann lassen sich hier mitunter Seilschaften/Machenschaften eines Ex-BR für die Belegschaft offenbaren. Folge: Der Kollege könnnte nicht nur sein Ansehen verlieren, vielleicht auch was mehr.

N
norbert

03.05.2006 um 13:44 Uhr

es ist richtig, daß ein ausscheidender BR-V alle Unterlagen übergeben sollte. Wenn dies nicht erfolgt, ist das schlecht, aber weitere Schritte werden erfolglos bleiben, weil BR-arbeit ein Ehrenamt sind und daher keine weiteren Schritte möglich sind.

SSGG
selten so gut gekotzt

03.05.2006 um 14:30 Uhr

Was ist, wenn der ausgeschiedene BRV seine Vetretungsbefugnisse überschritten hat und keine Beschlüsse mehr vorliegen? Sind diese dann noch bindend oder ist eine Heilung dieser Erklärungen durch ersetzende Beschlüsse möglich?

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