Betriebsratswahl bei Firmenneugründung möglich?
Unser Betrieb wurde im November oder Dezember neu gegründet. Die Schichtführer und Maschineneinrichter sowie Betriebsleiter waren von Anfang an dabei und wurden durch aus dem vorgehenden Betrieb übernommen. Das sind ca. 15 Leute. Ab Januar bis ca. Anfang April wurden ca. 30 Maschinenbediener eingestellt. Am 18. Mai sollen nun Betriebsratswahlen stattfinden. Das würde doch bedeuten das kein Maschinenbediener sich wählen lassen kann weil er noch nicht 6 Montate im Betrieb beschäftigt ist und das nur "Abteilundleiter bzw. Schichtfürher oder deren stelvertreter" gewählt werden können. Ist dies zulässig.? Können die Machinenbediener was dagegen unternehmen. Wir sehen unsere Interessen mit einem Betriebsrat der nur durch Vorgesetzte besteht nicht wargenommen.
Community-Antworten (7)
30.04.2006 um 11:29 Uhr
Sie sind alle wählbar
§ 8 Wählbarkeit
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
30.04.2006 um 11:58 Uhr
Ich bin mir nicht ganz sicher wann der Betrieb gegründet wurde. Falls er am 01. November gegründet wurde besteht der Betrieb zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl ( 18. Mai) länger als 6 Monate und das würde doch bedeuten das alle Mitarbeiter die ab Januar eingestellt wurden (und das sind alle Maschinenbediener) micht wählbar wären, das sie nocht nicht 6 Monate im Betrieb sind. Oder sehe ich das falsch?
30.04.2006 um 12:09 Uhr
du siehst es richtig und der AG ist wohl ein kleines schlitzohr ;-))))
30.04.2006 um 12:52 Uhr
Ich kann den Zeitpunkt der Frage nicht nachvollziehen!
Wenn am 18. Mai gewählt werden soll, ist die Wählerliste bereits erstellt. Und nur die AN, die in der Wählerliste eingetragen sind dürfen wählen und/oder sind wählbar. Dieses gilt für alle Wahlverfahren.
Und ebenfalls gilt für jedes Wahlverfahren, daß gegen eine Wählerliste Einspruch erhoben werden kann.
Somit geht die Fragestellung an der Realität vorbei bzw. hat einen anderen Hintergrund! Siehe: "Wir sehen unsere Interessen mit einem Betriebsrat der nur durch Vorgesetzte besteht nicht wargenommen."
30.04.2006 um 13:06 Uhr
Es ist mir schon klar das alle wählen dürfen. Wir stehen alle auf der Wählerliste. Da wir aber noch nicht 6 Monate im Betrieb sind ( jedenfalls alle Maschinenbediener) können wir aber nicht gewählt werden.
Was hat das mit dem Zeitpunkt der Frage zu tun?
Der Betrieb existiert zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl länger aLS 6 Monate. Alle Schichtführer bzw. Vorgesetzte sind länger als 6 Montate im Betrieb. Alle Arbeiter bzw. Maschinenbediener sind weniger als 6 Monate im Betrieb. Somit können nach meiner Auffassung nur die Schichtführer (bzw. Vorgesetzte) gewählt werden.
30.04.2006 um 13:17 Uhr
@ FUN10000,
In Antwort 26094 schreibst Du, daß Du unsicher bist, ob Euer Betrieb ev. weniger als 6 Monate existiert. Dieses Wissen sollte zum Zeitpunkt einer Wahleinleitung zweifelsfrei vorhanden sein, weil Einfluss auf die Wählbarkeit!
Im übrigen weist der §8 Abs.2 BetrVG unmissverständlich darauf hin, daß die "Ausnahmeregelung" der Wählbarkeit sich auf den Zeitpunkt der Wahleinleitung bezieht.
Darauf bezog meine Anmerkung zum "Zeitpunkt der Fragestellung".
30.04.2006 um 13:40 Uhr
Ganz richtig es geht um die Wahleinleitung "die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind " Da diese Eingeleitet ist, sonst würde der Wahltermin nich feststehen, sind alle wählbar.
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Verlegung der Betriebsratswahl - Ist das möglich?
ÄlterUnsere Betriebsratswahl müsste eigentlich am 21.03. stattfinden. Da dieser Termin jedoch direkt vor dem Ende des Tarifvertrages liegt, möchte ich die Betriebsratswahl auf Ende April verlegen. Ist
Fehlende Stützunterschriften bei Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste. Was tun?
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit 120 Kollegen/-innen. Für dir jetzt anstehende Betriebsratswahl wurde vom Wahlvorstand mit einer Wahlvorschlagsliste gearbeitet, also soll eine Persönlichke
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte