Unser Betrieb wurde im November oder Dezember neu gegründet. Die Schichtführer und Maschineneinrichter sowie Betriebsleiter waren von Anfang an dabei und wurden durch aus dem vorgehenden Betrieb übernommen. Das sind ca. 15 Leute. Ab Januar bis ca. Anfang April wurden ca. 30 Maschinenbediener eingestellt. Am 18. Mai sollen nun Betriebsratswahlen stattfinden. Das würde doch bedeuten das kein Maschinenbediener sich wählen lassen kann weil er noch nicht 6 Montate im Betrieb beschäftigt ist und das nur "Abteilundleiter bzw. Schichtfürher oder deren stelvertreter" gewählt werden können. Ist dies zulässig.? Können die Machinenbediener was dagegen unternehmen. Wir sehen unsere Interessen mit einem Betriebsrat der nur durch Vorgesetzte besteht nicht wargenommen.