Mitarbeiterbefragung nach der Wahl erlaubt?
Hallo ist es zulässig, dass die Mitarbeiter nach dem Wahlausgang von uns befragt werden, wen sie gewählt haben?
misslondra
Community-Antworten (4)
29.04.2006 um 11:45 Uhr
ja. fragen kann man alles!
Die Frage war doch vorhin schon mal da, oder??
29.04.2006 um 11:52 Uhr
misslondra, um dann die nächste Hochrechnung machen zu können? Was soll der Quatsch? Mal abgesehen davon, daß die Befragten nicht verpflichtet sind, ehrliche Antworten geben zu müssen.
30.04.2006 um 12:57 Uhr
@ Fayence
Sicher brauchen sie mir keine ehrliche Antwort geben, aber wir hatten 90 Stützunterschriften(250 Kollegen im Betrieb) und ein Bereich ca. 65 Kollegen von denen war keiner auf der Stützliste, weil die Kollegen alle so von der Wahl und unserem Programm informiert wurden und 3 auf dieser Liste selber zur Wahl standen. Es hat doch dann schon bisschen einen Nachgeschmack wenn die Wahl, dann mit 83 Stimmen verloren wird, oder?
Gruss misslondra
30.04.2006 um 13:27 Uhr
@ misslondra
Den "Nachgeschmack" kann ich schon nachvollziehen, ändert aber nichts daran, daß ich eine solche Befragung nie machen würde. Wir haben für unsere Wahl z.B. weit über 200 Stützunterschriften gesammelt, ob uns diese KollegInnen aber auch alle wählen???
Du hast in anderen Threads doch noch mehr Ungereimtheiten bzgl. Eurer Wahl aufgezeigt. Mein letzter Kenntnisstand ist, daß Eure Wahl zweifelsfrei angefochten werden kann. Wäre eine Möglichkeit, den "Nachgeschmack" wegzuspülen!
Gruß Fayence
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