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Heute ein BR für zwei Betriebe.- Wir wollen zwei BR's. Mitarbeiterbefragung per Unterschriftensammlung erlaubt?

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Ford0091
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, noch mal zu diesem Thema (ein BR für zwei Betriebe, wobei der Wunsch der Mehrheit ist 2 BR zu bekommen) Wir wollen jetzt Unterschriften sammeln um zu sehen ob denn wirklich die Mehrheit für 2 BR ist. Würde dies schon bedeuten das wir gegen den §119 des BetrVG verstossen, oder kann uns diesbezüglich nichts passieren? Wir sind ja nicht gegen den jetzigen WV, sondern wollen uns nur die Meinung der MA einholen um dies mal den jetzigen WV vorzulegen, damit sie mal überlegen sollten ob sie denn wirklich den richtigen Weg gehen.

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Community-Antworten (2)

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otto

24.09.2005 um 00:51 Uhr

Hallo Ford! § 119 BetrVG erfaßt nur die Fälle der rechtswidrigen Behinderung einer BR-Wahl. Die Frage, ob es notwendig, möglich oder sinnvoll ist, einen oder zwei BR zu wählen gehört nicht dazu. Gruß otto

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Ford0091

24.09.2005 um 01:07 Uhr

Danke Otto, der Meinung bin ich natürlich auch. Wir haben zwar schon einen Anruf vom jetzigen WVV erhalten, in dem er uns davor warnte weiter zu machen, da wir es ansonsten mit einem Anwalt zu tun bekommen, aber ich hatte ihn auch darauf hingewiesen das es letztendlich darum geht die Meinung der MA festzuhalten. Im Hinterkopf schwirrt uns natürlich auch was anderes herum. Mit diesen Listen kann man ja auch die Meinung der MA, vor dem sich anbahnenden Termin bei der Schiedsstelle, darstellen. Sicherlich kannst du erahnen was ich meine. Wir werden wohl den Rat von dir annehmen den du mir als 2. bei meiner oben verlinkten Frage gegeben hast. Grüße, Sven

P.S. könntest ja unser persönlicher Berater und Anwalt werden. :-))

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