Erstellt am 04.08.2009 um 13:42 Uhr von rolfo
Grundsätzlich kann das vereinfachte Wahlverfahren nichrt angewandt werden. Ich denke für die kommende Wahl solltet ihr 2 selbständige BR wählen und dann einen GBR, so ist zumindest die Betreuung der Mitarbeiter in beiden Betrieben gesichert und alles was euch gemeinsam betrifft kann über den GBR geregelt werden. Der Vorteil sind ja auch in jedem Betrieb ein Freigestellter.
Erstellt am 04.08.2009 um 14:03 Uhr von DeWalt
Moin Rapper
Als erstes müsst ihr klären, ob es sich um zwei Betriebe oder einen Hauptbetrieb und einem einfachen oder qulaifizierten Betriebsteil handelt. Bei Hauptbetrieb und Betriebsteil ist der Hauptbetrieb derjenige, in dem das Management sitzt. Der Betriebsteil ist immer in den Zweck des Hauptbetriebes eingegliedert, muss aber eine gewisse Selbstständigkeit aufweisen um als Betriebsteil zu gelten.
Sind aber beide Standorte so selbstständig, dass sie ohne den anderen existieren können handelt es sich um zwei Betriebe. Das ist für die Wahl wichtig. Der Fitting kommentiert dies ganz gut.
Erstellt am 04.08.2009 um 14:23 Uhr von Rapper
Betrieb 2 kann ohne Betrieb 1 nicht alleine existieren, da es dort keine Verkaufsabteilung gibt, auch keine eigenständige Verwaltung. Betrieb 2 ist halt nur eine AG, weil dort noch zwei Miteigentümer drin hängen, Betrieb 1 ist in einer Hand. Dort sitzt auch der Verkauf, die Geschäftsleitung, Personalabteilung etc.. Die Einstellungen für Betrieb 2 werden auch durch Betrieb 1 vorgenommen, da dort keine Personalabteilung existiert.
Es ist schon ein bischen verzwickt.
Erstellt am 04.08.2009 um 15:02 Uhr von DeWalt
Ok dann sieht es nach einem Betriebsteil aus. Bleibt die Frage nach einfachem, oder qualifiziertem Betriebsteil. Der 2. gilt als BR fähiger Betrieb. Heißt die Kollegen können einen eigenen BR wählen, oder durch Stimmenmehrheit entscheiden an der BR Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Ein Betriebsteil ist ein qualifizierter Betriebsteil, wenn er räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist oder er im Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. Was als räumlich weit entfernt zählt ist nicht so richtig beschrieben. Es heißt wenn eine vernünftige Vertretung der Arbeitnehmer durch den BR im Hauptbetrieb nicht gewährleistet ist, ist der Betriebsteil räumlich weit entfernt. Vielleicht kann die GEW. helfen.