Erstellt am 07.01.2019 um 10:42 Uhr von takkus
Wer möchte denn die Mitarbeiterbefragung machen? Der BR kann es ja nicht sein. Der ArbG? Na dann mitmachen oder nicht.
Erstellt am 07.01.2019 um 11:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (yaha):
"Leider gibt es keinen Betriebsrat.
Könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen?"
BetrVG §1 und §§ 7 - 20 soiwe die zugehörige WO-
Erstellt am 07.01.2019 um 11:56 Uhr von celestro
"In einem Unternehmen möchte man gerne eine MItarbeiterbefragung durchführen.
Leider gibt es keinen Betriebsrat."
Na und ? Dann kann der AG diese Befragung einfach durchführen und gut ist. Oder wieso denkst Du, eine Mitarbeiterumfrage könnte man nur in Betrieben mit BR durchführen ?
Erstellt am 07.01.2019 um 12:22 Uhr von TheDude
Ich wollte gerade sagen, einfach durchführen und fertig. Es macht es ja für den AG sogar einfacher. Mit Betriebsrat kann es durch Nutzung elektronischer Medien manchmal schwieriger werden. Aber so, kein Problem