Erstellt am 25.04.2006 um 14:08 Uhr von viktor
Die Wahl ist gültig. Wenn der Arbeitgeber dies anders sieht, muss er innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsgericht anrufen. Dieses kann dann entscheiden - solange bleibt aber alles beim Alten.
Hinweis: Die Wahl ist nur erfolgreich anfechtbar, wenn der "Fehler" so gravierend war, dass bei Vermeidung ein anderes Wahlergebnis denkbar gewesen wäre.