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Wählerliste war unvollständig; Ist die Wahl trotzdem gültig?

A
Anton
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten im April BR-Wahl. Nach bekanntwerden des Ergebnisses will der Geschäftsführer die Wahl nicht anerkennen, weil die vier direkt ihm unterstellte Bereichsleiter (zwei davon sind Prokuristen) nicht auf der Wählerliste vertreten waren. Nach unserer jetziger Sicht hätten zwei Bereichsleiter Wahlrecht gehabt. Beide haben persönlich jedoch keinen Einspruch erhoben. Ist die Wahl gültig?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

25.04.2006 um 16:08 Uhr

Die Wahl ist gültig. Wenn der Arbeitgeber dies anders sieht, muss er innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsgericht anrufen. Dieses kann dann entscheiden - solange bleibt aber alles beim Alten.

Hinweis: Die Wahl ist nur erfolgreich anfechtbar, wenn der "Fehler" so gravierend war, dass bei Vermeidung ein anderes Wahlergebnis denkbar gewesen wäre.

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