Wir hatten im April BR-Wahl. Nach bekanntwerden des Ergebnisses will der Geschäftsführer die Wahl nicht anerkennen, weil die vier direkt ihm unterstellte Bereichsleiter (zwei davon sind Prokuristen) nicht auf der Wählerliste vertreten waren. Nach unserer jetziger Sicht hätten zwei Bereichsleiter Wahlrecht gehabt. Beide haben persönlich jedoch keinen Einspruch erhoben. Ist die Wahl gültig?