Schönen guten Tag miteinander. Wir haben folgendes Problem: auf unserer Wählerliste vom Arbeitgeber stehen 50 MA. Unserer Meinung nach sind es 51 und haben es dem AG auch mitgeteilt und entsprechenden Kollegen auf die Wählerliste gesetzt. Der AG ist damit nicht einverstanden weil der Kollege kostenstellentechnisch in einer anderen Niederlassung angesiedelt ist (seit ca. 2 Jahren). Wir als BR wurden darüber damals nicht informiert, weiterhin wurde der Kollege auch nicht versetzt, will heissen, sein Arbeitsvertrag ist noch auf unsere Niederlassung ausgestellt. Auch verbringt er noch ca. 90% seiner Arbeitszeit in unserer Niederlassung. Jetzt meine Frage: Steht er zurecht auf unserer Liste und müssen wir noch weitere Massnahmen ergreifen? Die Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste ist im übrigen abgelaufen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüsse, Michael