Erstellt am 21.04.2006 um 15:31 Uhr von Täve
Der immerwährende Quell des Lebens, den die Urväter und -mütter Betriebsverfassung nannten, murmelt in seiner unendlichen Weisheit bei den Steinen 7 und 8 etwas von Wahlberechtigung und Wählbarkeit.
Erstellt am 21.04.2006 um 16:32 Uhr von Fayence
Täve, Deine Lyrik ist kaum zu toppen. ;-)
Aber sollte Daisy ihren Exkurs durch das BetrVG nicht vielleicht mit dem § 16 Abs. 1 beginnen? Dann wäre die Sache rund!