Wählbarkeit des Wahlvorstands in den BR
Unser Chef meint, dass Mitglieder des Wahlvorstands nicht in den BR gewählt werden dürfen. Das ist natürlich Quatsch. Aber ich würd ihm das gern mal schwarz auf weiß zeigen. Hat da jemand eine Quelle?
Community-Antworten (2)
21.04.2006 um 17:31 Uhr
Der immerwährende Quell des Lebens, den die Urväter und -mütter Betriebsverfassung nannten, murmelt in seiner unendlichen Weisheit bei den Steinen 7 und 8 etwas von Wahlberechtigung und Wählbarkeit.
21.04.2006 um 18:32 Uhr
Täve, Deine Lyrik ist kaum zu toppen. ;-)
Aber sollte Daisy ihren Exkurs durch das BetrVG nicht vielleicht mit dem § 16 Abs. 1 beginnen? Dann wäre die Sache rund!
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